Zensus – Spezial

2011 wird erstmals seit 1987 in Deutschland wieder eine Volkszählung durchgeführt: der Zensus 2011. Ursache hierfür ist eine Verordnung der EU,  die alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, in diesem Jahr – mit Stichtag zum 9. Mai – Daten über ihre Bürgerinnen und Bürger zu erfassen. Die Durchführung dieser Volkszählung wird durch ein Bundesgesetz geregelt (Zensusgesetz 2011), das die Länder zur Umsetzung verpflichtet. Das nähere bestimmt ein Landesausführungsgesetz, das der Landtag NRW im November 2010 beschlossen hat. Die Verantwortung für die Durchführung des Zensus wird durch das Ausführungsgesetz an die Kommunen delegiert.

Grundsätzlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass die öffentliche Hand Informationen braucht, um z.B. Planungsprozesse voranzubringen. Dabei kommt es jedoch darauf an, wie diese Daten erhoben werden. Aus meiner Sicht verletzt der Zensus 2011 wesentliche Forderungen und Feststellungen des für die deutsche Datenschutzpolitik wegweisenden Volkszählungsurteils.

Diese grundlegenden Fehler im Konzept des Zensus waren auf Landesebene nicht zu heilen. Dennoch glaube ich, dass wir im Land NRW ein – im Rahmen des Möglichen – gutes Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz beschlossen haben und die Spielräume, die uns für einen besseren Datenschutz zur Verfügung standen, gut genutzt haben.

Auf diesen Seiten möchte ich Euch und Ihnen einige Hintergrundinformationen und einen Überblick über die GRÜNE Position zum Zensus 2011 geben. Wir werden den Zensus während des Erhebungszeitraums, aber auch in der darauf folgenden Zeit der Auswertung kritisch begleiten.

Viel Freude beim Lesen!

Matthi Bolte

Weiterlesen:

Grundlagen und Hintergründe

Grüne Forderungen und Initiativen

Tipps für den Ernstfall und weitere Infos

PodCast zum Zensus 2011

Foto: Knipsermann, „Auf dem Weg nach oben!“ Some rights reserved. Bild aus der kostenlosen Bilddatenbank www.piqs.de

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