GRÜNE gegen Netzsperren im Glücksspiel- Staatsvertrag

Im vergangenen Jahr hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass das deutsche Sportwetten- Monopol europarechtswidrig ist. Dadurch werden speziell im Onlinebereich Liberalisierungen notwendig. Die Verhandlungen zwischen den Staatskanzleien laufen schon länger und die entsprechenden FachpolitikerInnen erhalten auch regelmäßige Berichte im Haupt- und Medienausschuss des Landtags – es ist also ein Verfahren, das bei allen Mängeln im Verfahren bei Staatsverträgen insgesamt relativ transparent ist. 

In dem ganzen Verfahren zur Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags hat uns die Forderung nach Netzsperren immer mal wieder begleitet, ganz früh dran war die Landesregierung in Schleswig- Holstein (die sich ja mittlerweile aus dem Verfahren verabschiedet hat), vor kurzem kam auch nochmal ein entsprechender Ruf nach Sperren aus Thüringen. Wir sind also angespitzt und schauen hin.

Der Zwischenbericht vor der Sonder-MinisterpräsidentInnenkonferenz Anfang April hat zwei verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, um Konzessionen zu vergeben: Entweder regionale Konzessionen oder bundesweite Konzessionen. Das erste Modell wäre aus unserer Sicht sehr dramatisch geworden, weil es eine klare Zugangsregulierung notwendig gemacht hätte: BürgerInnen aus z.B. NRW hätten nur bei dem Anbieter spielen (wetten) dürfen, der die Konzession für NRW hat, während alle anderen Anbieter aus dem weiteren Bundesgebiet hätten geblockt werden müssen. NetzpolitikerInnen entlockt diese Idee „regionaler Online-Konzessionen“ ja schon ein leises Lächeln, so realitätsfern wie dieser Vorschlag ist, aber wie gesagt: Dieses Modell hätte uns großflächigen Sperren in dramatischer Weise nah gebracht. Insofern ist es gut, dass dieses Modell nicht gewählt wurde, sondern stattdessen nach den Eckpunkten, die am 6. April beschlossen wurden, 7 Konzessionen vergeben werden, deren Inhaber bundesweit Online-Glücksspiel und Online- Wetten anbieten dürfen. Wie bisher darf man weder bei ausländischen Anbietern, noch bei anderen als den staatlich konzessionierten, spielen.

Genau darum wird es auf der Strecke bis zur Unterzeichnung des Staatsvertrags gehen. Wir haben schon von Anfang an klargemacht, dass ein Entwurf, der Netzsperren vorsieht, für GRÜNE nicht zustimmungsfähig ist. Die Landesregierung ist intensiv bemüht, dies auch im Aushandlungsprozess mit den übrigen Staatskanzleien umzusetzen. Hierfür ist die GRÜNE Einigkeit über Landesgrenzen hinweg wichtig: Alle GRÜN (mit)regierten Länder sind sich einig, dass Netzsperren unverhältnismäßig sind und bessere Lösungen vorliegen.

Neben Rheinland- Pfalz und Baden- Württemberg hat auch NRW eine klare Position gegen Netzsperren im Koalitionsvertrag:

“ Unsere Vision eines sozial und digital vernetzten Zusammenlebens ist nicht vereinbar mit der Idee eines Überwachungsstaates. Das Recht auf Privatsphäre gilt analog wie digital. Für verbotene Inhalte gilt das Gebot „Löschen statt Sperren“. Wir setzen auf das Internet und wissen: Rechtsstaatlichkeit und auch Rechtsdurchsetzung erfolgen in allen Bereichen unseres Lebens. Das Internet darf nicht zum bürgerrechtsfreien Medium werden! Wir wenden uns gegen jede digitale Bevormundung und gegen jede Form der Zensur.“

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