Keine Vorratsdatenspeicherung mit Grüner Zustimmung

Zur aktuellen Debatte um die Vorratsdatenspeicherung erklärt Matthi Bolte MdL, innenpolitischer Sprecher:

„Die Grüne Fraktion in Nordrhein-Westfalen lehnt eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung klar ab.

Das gilt auch für den aktuellen Vorschlag einiger SPD-Innenminister, den diese im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit auf der Innenministerkonferenz diskutieren wollen.

Im Moment gibt es unserer Sicht keinen politischen Entscheidungsdruck für das Land Nordrhein-Westfalen, da die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung weiterhin evaluiert wird.

Eine Bundesratsinitiative zur Vorratsdatenspeicherung aus Nordrhein-Westfalen wird es ebenso wenig geben wie eine Zustimmung aus Nordrhein-Westfalen zu möglichen Initiativen aus anderen Ländern oder zu den bisherigen Vorstellungen aus Kreisen der schwarz-gelben Bundesregierung.

In einem solchen Fall würde die Vereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen gelten, wonach NRW bei Uneinigkeit der Koalitionspartner im Bundesrat nicht zustimmt.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom März 2010 klargestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ist. Es gibt schlicht keine Belege dafür, dass die Speicherung von Telekommunikationsdaten ohne Anlass bei der Kriminalitätsbekämpfung notwendig ist.“

  • Weitere Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion gibt es hier.

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