Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Erleichterung von Volksbegehren erklärt Matthi Bolte MdL, innenpolitischer Sprecher:
„Es hat zwar lange gedauert, doch heute ist es endlich vollbracht. Das Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren ist beschlossen worden. Damit bringen wir noch mehr Demokratie nach Nordrhein-Westfalen. Hiermit kommen wir einer ur-grünen Forderung nach und setzen eine weitere Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag um.
Wir hoffen, dass sich nun die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung noch weiter intensiviert und Volksbegehren in unserem Bundesland nach nunmehr sechzig Jahren wieder realistische Chancen haben.
Mit unserem Gesetz haben wir die hohen Anforderungen an die Durchführung von Volksbegehren abgesenkt. Wir ermöglichen nun neben der rein amtlichen – auch die freie Unterschriftensammlung – z.B. auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Der Zeitraum, Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln (Sammlungsfrist) wurde auf zwölf Monate ausgedehnt. Hinzu kommt eine Regelung zur Finanztransparenz, die künftig Sach- und Geldspenden im Wert über 5.000,- Euro offenlegt.
Eine große Herausforderung liegt dennoch noch vor uns: die Quoren für Volksbegehren sind nach wie vor zu hoch. Bislang war die CDU-Fraktion nicht bereit, sich ihrer demokratischen Verantwortung zu stellen und die notwendige Verfassungsänderung zu ermöglichen.
Zum Erfolg eines Volksbegehrens muss man nach derzeitiger Rechtslage etwa eine Million Unterschriften sammeln.
Dies ist für viele Initiativen auch bei wichtigen Anliegen nicht zu leisten. Im Sinne der Demokratie werden wir daher im kommenden Jahr die Absenkung der Quoren weiter vorantreiben!“
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