Rot-Grün in NRW gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage

 In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien wurde ein Antrag der Piratenfraktion zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage behandelt. Wir von den Fraktionen von Grünen und SPD wie auch die Landesregierung haben in der Debatte klar gemacht, dass wir das Vorhaben der Bundesregierung und von Schwarz-Gelb im Bundestag ablehnen.

 Es ist zunächst eine große Frage, ob ein Leistungsschutzrecht grundsätzlich das geeignete Rechtsinstrument ist, um das allseits gewünschte Ziel eines fairen Interessensausgleichs zwischen Verlagen und Suchmaschinenbetreibern (und letztlich damit auch den Nutzerinnen und Nutzern) zu erreichen. Ein Leistungsschutzrecht schützt nach seiner bisherigen Verwendung eine eigenständige schöpferische Leistung, die nicht durch das Urheberrecht abgedeckt ist. Dieses Institut soll nach dem Willen der Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sachfremd auf verlegerische Leistungen ausgedehnt werden.

 Zu kritisieren ist auch, dass das Leistungsschutzrecht gerade gegen die Interessen der Journalistinnen und Journalisten, insbesondere aber auch kleiner Verlagshäuser steht. Die Marktmacht der großen Verlage würde mit dem geplanten Leistungsschutzrecht gestärkt, der Konzentrationsprozess beschleunigt. Es ist eben nicht nur der Google-Konzern, der das Leistungsschutzrecht für falsch hält, sondern eine große Zahl von Verbänden, nicht zuletzt auch der DJV. Ziel Rot-Grüner Medienpolitik ist es, die Medienvielfalt nachhaltig abzusichern. Das gilt natürlich auch für die Herausforderungen, die die Digitalisierung für die etablierten Medien mit sich bringt.

 Und auch einen dritten Strang der Kritik unterstützen wir ausdrücklich: nämlich, dass das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu massiver Rechtsunsicherheit führen kann. Nach wie vor ist unklar, ab welchem Umfang eines Snippets ein Leistungsschutzrecht gilt und wer überhaupt Lizenzen erwerben muss.

Die in letzter Minute von Schwarz-Gelb im Bundestag beschlossenen Änderungen verschärfen das Problem noch zusätzlich und erinnern mich an Herbert Wehner: „Das war schon Quatsch und ist jetzt noch quätscher“.

 Klar ist jedenfalls: Wenn das Leistungsschutzrecht so kommt, wie die Merkel-Regierung es beschlossen hat, ist es eine einzige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Abmahnanwälte.

 Der Ausschuss hat noch nicht über den Antrag der Piratenfraktion entschieden, sondern – gerade auch vor dem Hintergrund des großen Wandels der Landschaft der klassischen Medien, der sich gerade in NRW besonders bemerkbar macht – Gegenstand einer Expertinnen- und Expertenanhörung werden.

Artikelbild: © Gina Sanders – Fotolia.com

 

 

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