Mitschrift vom Ratschlag „Mehr Transparenz für NRW“

Am 13.5. hatten wir im Landtag einen Ratschlag zum Thema „Mehr Transparenz für NRW“ mit VertreterInnen des Bündnisses „NRW blickt durch“ und Gästen aus der Hamburger Initiative für ein Transparenzgesetz. Hier die Dokumentation, die einerseits auf der von Mr. Topf erstellten Mitschrift im Pad, andererseits auf eigenen Mitschriften von meinem Team und mir besteht.

Matthi Bolte begrüßt zunächst alle TeilnehmerInnen und macht deutlich, wie wichtig es ihm und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ist alle AkteurInnen an einen Tisch zu bringen um gemeinsam zu diskutieren, wie wir NRW transparenter machen können

Was ist in Hamburg passiert?

Vortrag der Initiative „Transparenz schafft Vertrauen“ durch Daniel Lentfer von Mehr-Demokratie Hamburg https://twitter.com/radikaloptimist

Transparenz ist nichts, das alleine steht, sondern etwas, das dazu da ist, unser gemeinsames Leben zu verbessern. Eine Demokratie braucht Transparenz. Dafür muss den BürgerInnen möglichst viel Wissen zur Verfügung gestellt werden.

In Hamburg waren ganz viele AkteurInnen beteiligt, siehe http://www.transparenzgesetz.de/

Zunächst wurde ein Wiki aufgesetzt und alle gemeinsam haben öffentlich versucht, ein Gesetz zu schreiben. Von Bürgern für Bürger => Gesetz aus dem Volk – von BürgerInnen für BürgerInnen.

 

In dem Gesetz wurden einzelne Punkte festgeschrieben, die Mindeststandards für

Transparenz definieren. Dabei ist ganz klar, dass es sich lediglich um Mindeststandards handelt und damit nicht endgültig alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies beinhaltet primär ein Informationsregister, in dem Informationen gespeichert werden, die nach dem Gesetz oder anderen Regelungen veröffentlicht werden müssen. Z.B. alle Verträge zur Daseinsvorsorge § 3 Absatz 1 Hamburger Transparenzgesetz. Dies soll zentral gespeichert und maschinell durchsuchbar sein.

Außerdem eine Positivliste, was mindestens darin enthalten sein sollte. Es soll eine Informationspflicht geben.

 

Darüber hinaus ist es weiterhin möglich, alle Informationen auf Antrag zu bekommen. Die Gebühren konnten sie leider nicht abschaffen, da dies eine BI nicht machen kann. Er will aber dafür plädieren, das wegzulassen, denn Information ist ein Grundrecht. Wenn man als erstes die Info zu den Gebühren bekommt, schreckt das zudem ab.

 

Ausnahmen gibt es natürlich auch (z.B. Datenschutz und Kernbereiche exekutiven Handelns), aber es sollten nicht zu viele Bereichsausnahmen geben.

Umsetzung: Nach dem Schreiben im Wiki wurde es als Volksinitiative angemeldet. In 6 Wochen über 15.000 Unterschriften gesammelt, 10.000 sind notwendig. Volksbegehren gab es nicht, hätten sie aber gerne gemacht. Hat aber enormen Druck gegeben auf die SPD in Hamburg und dieser hat dazu beigetragen, einen gemeinsam entwickelten Kompromiss zu übernehmen.

Jetzt befinden wir uns in einer Übergangszeit, wo man die Strukturen aufbaut, erst 3 Monate, wo noch das alte Gesetz gilt, dann 2 Jahre Zeit, um das Register und Prozesse aufzubauen und dann ist alles live.

 

Weiter von fukami:

Er ist Mitglied im Beirat des Transparenzgesetzes, das ist ein Beratungsgremium, das sich alle 3 Monate trifft und versucht, Probleme zu diskutieren und hoffentlich zu klären.

Probleme, die aufgetreten sind:

Man wollte nicht nur den Teil erfassen, der die reine Verwaltung ist, sondern auch Unternehmen, die staatliche Aufnahmen übernehmen (via Steuergeldern). Auch das sollte zu dem Bereich der Transparenz gehören. Dann gab es Diskussionen über Begriffsdefinitionen, z.B. ist unklar wie die Definition von Behörde ist. Es gab Kritik vom Landesdatenschützer, wie man das formuliert hat. Und zwar hat man den Fehler gemacht und den Behördenbegriff umdefiniert. Die Deutung des LDS ist dabei, dass man die Deutung verändert hat.  Konsequenz: Register ähnlich dem Bundesregister, Umsätze, Geschäftsberichte.

Es gibt Treffen mit der Verwaltung, die in Workshop Form gehalten sind. Es wurde noch nicht so genau definiert, was man dort genau bespricht, die Richtung dieser Treffen ist noch offen gestaltet,  aber es soll ein Datenwunschzettel erarbeitet werden, dabei geht es um Daten, die derzeit nicht, oder nur sehr schwer zu bekommen sind .

 

Probleme sind dabei andere als hier in NRW, z.B. ist HH ein Land und eine Stadt in einem. Es gibt aber ein anderes Problem. Geht um die Frage, wie das technisch konzipiert werden soll. Informationsregister wird angesiedelt beim Staatsarchiv (was eine gute Idee ist, wie Fukami meint). Ckan wird als Metadatenstandard meist genommen, Formate JSON und XML.

Das Problem mit den Daten, das die Verwaltung in Hamburg noch lösen muss: Wir schreiben eine Aufbewahrungsfrist von mind. 10 Jahren vor, aber was ist mit sich veränderten Daten?

 

Das ist ein großes IT-Projekt und man sollte es ordentlich machen, damit es nachher nicht an finanziellen Fragen scheitert. Problem auch aufgrund von vielen verschiedenen Softwaresystemen innerhalb der Verwaltung.

Bezüglichen Auslegung des Behördenbegriffs gibt es jetzt eine Annäherung des LDI und der Initiative, entscheidet sich evtl. in den nächsten 1-2 Wochen. Dabei ist die Frage, ob die mittelbaren Körperschaften umfasst sind, die Justizbehörde sagt nein, Die Initiative sagt ja: das hat Auswirkungen darauf, ob die mittelbaren Körperschaften auch von veröffentlichungspflichten umfasst sind.

 

Fragen

Gehört das Gesundheitswesen auch dazu? Elektronische Gesundheitsakte/elektronische Patientenakte?

Problem Datenschutzrecht. Akte muss sicher sein, keine Verpflichtung zur Führung einer elektronischen Patientenakte.

Wie müssen dabei zwei Sphären trennen: Transparenter Staat und transparente BürgerInnen

Ziel der Initiative: transparenter Staat: keine transparenten BürgerInnen

 

Was macht der Beirat? Was ist die Position des Beirats? Stellung des Beirats?

Der Beirat ist auf Initiative eines Abgeordneten eingerichtet worden. Er wollte, dass jemand von der Initiative, mit ihrer Expertise, dabei ist. Dadurch ist dann der Beirat entstanden mit 17 Mitgliedern querbeet aus verschiedenen Vereinigungen (Kirchen, Gewerkschaften, CCC, Mehr Demokratie etc …). Ist ein rein beratendes Gremium und eine Projektmanagementgruppe.

 

Technische Standards. Was genau war gemeint?

Daten sollen in Formaten zur Verfügung gestellt werden, die sinnvoll von Maschinen weiterverarbeitet werden können. Man muss da zwischen Daten und Dokumenten unterscheiden. Es gibt PDF, XML und JSON.

 

Wie sieht das mit der Übergangsfrist aus? Was passiert in den 2 Jahren genau?

Es gibt verschiedene Phasen. Es gab die 3 Monate, nach der das Gesetz dann in Kraft trat. Aktuell sind wir in Phase 2. Da werden Informationen nach Anfrage bereitgestellt. Verbessert Umfang und Art der Daten, die veröffentlicht werden können. Die Verwaltung muss zudem jetzt kennzeichnen, was nachher in das Register eingestellt werden soll/muss. Phase 3 beginnt nach den 2 Jahren, dann muss das Register online gehen und dann müssen diese Informationen da drin sein.

 

Was kostet das denn jetzt eigentlich? (Portal? Verwaltungsabläufe?)

Das hängt davon ab, was man alles da reinrechnet. Es gibt z.B. Teile der Verwaltung, die noch papiergebunden arbeiten. Kann man reinrechnen, muss man aber nicht. Das wäre unfair, denn die Umstellung ist ja lange überfällig. Das Register spart mittelfristig Geld. Entscheidender Betrag ist eher Schulungen (z.B. zum Schwärzen von Informationen) und technische Infrastruktur. Es gab bislang keine konkreten Beträge. Man hat in den ersten Bericht bewusst keine Zahlen reingeschrieben, denn man kann im Moment nur spekulieren.

Es gibt verschiedene Software, es gibt auch verschiedene Stellen. Manches muss evtl. neu entwickelt werden. Man kann in dem Zeitraum nicht alle Prozesse so ändern, dass es in das Portal reinläuft. Die Zeit von 2 Jahren ist für manche Sachen ganz schön sportlich, da man manches auch ausprobieren muss.

 

Was soll in NRW passieren?

Alexander Trennhäuser:

Vortrag „NRW blickt durch“ (http://www.nrw-blickt-durch.de/home/)

Initiative soll nicht als Kontrapunkt zu den Bestrebungen der Landesregierung stehen.

Sind seit dem 18.4. ganz offiziell als Bündnis in der Öffentlichkeit. Setzen sich für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz für NRW ein.

Haben einen Basisgesetzentwurf entworfen. Die Initiative hat allerdings nicht bei null angefangen, sondern ist stark vom Hamburger Gesetz ausgegangen. Das steht jetzt auf der Homepage und kann dort bis Juni kommentiert werden.

Kommentare, die sie gut finden, werden auch eingearbeitet. Werden dann gesichtet und dann Ende Juni/Juli an die Parlamentarier übergeben.

 

Weitere Vorstellung der Initiative durch den Vertreter vom Bund der Steuerzahler Heinz Wirtz der zunächst erklärt, dass der Bund der Steuerzahler gegründet wurde um mehr Transparenz bei öffentlichen Haushalten zu schaffen und Rechnungsprüfung einzuführen. Er geht davon aus, dass das Transparenzgesetz für NRW kosten wird, aber das Projekt ist alternativlos und wird sich mittelfristig auszahlen. Die Initiative möchte  das IFG weiterentwickeln, Zugriff auf Informationen von öffentlichen Stellen, auf Antrag aber ohne Begründung verwirklichen. Probleme sieht Wirtz insbesondere bei Kommunen, z.B. die Kommune Krefeld, gibt keine Informationen raus. Zudem ist nicht definiert, was genau ein Geschäftsgeheimnis ist. Unterschiedliche Interpretationen.

Gegenstand des Gesetzentwurfs

siehe http://www.nrw-blickt-durch.de/der-gesetzentwurf/

 

Er erklärt fünf Schwachstellen im IFG:

 

–       1. Erfordernis eines Antrag

–       2. Auskunftsberechtigt sind nur natürliche Personen, keine juristische Personen z.B. Vereine

–       3. Weitgehender Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und personenbezogener Daten

–       4. Schwache Stellung des LDI, keine Handhabungsmöglichkeiten / keine „Strafmöglichkeit“

–       5. Gebühren

Der GE soll allen fünf Punkten abhelfen, kein Antrag sondern Bringschuld, juristische Personen werden auskunftsberechtigt, Geschäftsgeheimnisse müssen dargelegt werden (im GE steht Definition des Geschäftsgeheimnisses, engere Definition. Es gibt zudem sehr viele Ausnahmen, wo trotz Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses Informationen veröffentlicht werden können). Schwärzungen müssen vorgenommen werden, Beweislastumkehr, bei Verträgen der Daseinsvorsorge wird ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung angenommen(hier soll auch der Name des Vertragspartners veröffentlich werden können, gerade bei Haus- und Hoflieferanten). Informationen müssen ggf. geteilt werden, in öffentliche und geheime Infos, Schutz personenbezogene Daten, Ausnahmen sollen geändert werden.

LDI Stellung soll verbessert werden, neben Auskunftsrecht, Akteneinsichtsrecht, Zutrittsrecht zu den Diensträumen, Rügerecht, Vorschläge zur Mängelbeseitigung, Beanstandungspflicht an übergeordnete Behörde, darf Informationen die nicht weitergegeben werden selbst weitergeben

Kosten: Es soll kostenfrei sein, da schon der initiale Hinweis, dass die Tatsache, dass es etwas kosten könnte, abschreckend ist. Außerdem haben wir ein Grundrecht auf Information.

 

Unterschiede zwischen Hamburg und NRW dargelegt von Guido Strack

 

Man wollte nicht Mindeststandards definieren, sondern wollte definieren, wie ein gutes Gesetz aussehen soll. Haben außerdem die Koppelung zwischen dem Antrags- und Veröffentlichungsverfahren erfunden. Wenn etwas angefragt wurde, muss es auch in das Register. Man kann die Menge der Informationen also aktiv ausweiten.

  • Ausweitung des Adressatenkreises der Norm versucht. Wollten die Definition vereinheitlichen mit dem Begriff er informationspflichtigen Stelle.
  • Gremium und ausschreibungspflichtige stellen sind auch drin.
  • Veröffentlichungskatalog haben sie ausgeweitet, auch die Schwelle bei Veträgen heruntergesetzt von 100.000 auf 20.000 im Gegensatz zu Hamburg.
  • Alles, was aufgrund bestehender Gesetze öffentlich gemacht wird, soll auch in das Register (wird im Moment nur irgendwo für eine bestimmte Zeit ausgelegt).
  • Ausnahmen hat man etwas abgeschwächt. Gibt noch ein Letzt-Abwägungsgebot.
  • UIG wurde mit einbezogen. Zugänglichkeitskriterien hat man versucht, ansatzweise in das Gesetz einzubringen.
  • Rechtswegklausel ist drin.
  • Element der verstärkten Absicherung drin, so der LDI dann Daten selbst veröffentlichen kann. Gibt auch eine Art Entschädigungsrecht, wenn Daten nicht rechtzeitig herausgegeben werden.

3 kurze Punkte zum Abschluss, was nicht ganz schmeckt (zum Strategiepapier von opennrw): Alex Trennheuser Kritik:

–       Entscheidung, welche Daten und Informationen veröffentlicht werden, wird durch das jeweilige Ministerium entschieden (das widerspricht dem Grundsatz der Veröffentlichung aller Daten)

–       Betriebs-, Berufs- und Geschäftsgeheimnis wird nicht genau genug definiert

–       Landesverwaltung und Open NRW sind bisher immer angegeben, aber das Bündnis wünscht sich eine allgemeine Pflicht für alle Ebenen in NRW, insbesondere Kommunale Verwaltungen

 

Diskussion:

  • Gibt es eine kommunale Selbstverwaltung? Die Kostenfrage muss geklärt werden und das Land darf die Kommunen nicht hängen lassen, sondern sich an das Konnexitätsprinzip halten. Frage ist, was kann das Land den Kommunen noch aufbürden?
  • Land sollte Portal bereitstellen, wo sich nach und nach Kommunen eingliedern können, selbst wenn sie nicht im Gesetz eingebunden werden.
  • muss man an die Landesverfassung ran? Problem ist ggf. die zersplitterte Verwaltungsstruktur, z.B. x verschiedene Ratsinformationssysteme

 

Was sind konkret die Punkte, die aktuell bei der Aufsicht über die IF bemängelt wird?

  • §13 des IFG definiert nicht die Rechte des LDI

man hat Erfahrung gemacht, dass diese Stelle dem Informationsanspruch der Antragssteller gegenüber den kommunalen Stellen nicht gerecht werden kann. Bislang sind gar keine Rechte des LDI zur Handhabe ggü Kommunen, oder anderen Stellen, die ihrer Infopflicht nicht nachkommen geregelt (§13 IFG) jetzt schon. Die meisten Betroffenen klagen aber nicht – scheuen den Rechtsweg

  • Manche Städte machen es einfach nicht (Beispiel Krefeld). Wenn dann keiner klagen will, gibt es keine Informationen.
  • Neu soll sein: LDI soll Auskunftsrecht haben, soll Akteneinsicht bekommen, soll Rügerecht bekommen, sollen Dienststelle betreten dürfen. Man kann übergeordnete Behörde (z.B. Kreis) anrufen, um Rechtsaufsicht auszuüben. Es soll außerdem die Möglichkeit bestehen, dass die Informationen, die der LDI schon hat, an den Antragsteller weiterzugeben, aber nur wenn die Stelle nicht widerspricht.
  • Es soll außerdem eine angemessene Entschädigung geben
  • Problem: BI ist nicht antragsbefugt, sondern nur einer von denen und der wollte nicht klagen

 

Problem jetzt: Wenn man Antrag gestellt hat, läuft die Klagefrist. Das Verfahren sollte evtl. ruhen, wenn das Verfahren mit dem LDI läuft. Wird in HH so gehandhabt, aber ob das auch gesetzlich so geregelt ist, ist gerade unklar.

 

Problem: Was ist mit länderübergreifenden Institutionen, wie z.B. dem NDR, der eine Mehrländeranstalt ist, aber meint, das Transparenzgesetz gelte für ihn nicht, da Sitz in SH angesiedelt ist.

Was ist mit Hochschulen?

Es gibt im jetzigen IFG eine Total-Ausnahme für Forschung im Moment. Wurde aber nicht richtig diskutiert, ist aber in den Ausnahmeregelungen irgendwie drin.

Man ist der Ansicht, dass die Hochschulen generell in die informationsbereitstellenden Stellen gehören. Ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und die sind hier erfasst, d.h. Universität muss Verträge mit Geschäftspartnern veröffentlichen, dabei werden aber z.B. Ergebnisse von Forschungen nicht veröffentlicht.

 

Wie sieht es mit den Datenformaten aus, denn JSON und XML kann ja Otto Normalbürger nicht lesen?

Es soll zunächst einmal in Zukunft maschinenlesbar sein, so dass man einfach etwas draus machen kann. Dass der Bürger das nicht direkt versteht, ist klar, aber in der Community gibt es ganz viele Ansätze von Readern oder offenen Standards. Es wird dann relativ leicht, diese Informationen aufzubereiten. Man muss auch zwischen Dokumenten und Daten unterscheiden.

Man muss aber trotzdem drauf warten, dass jemand die Daten nimmt und damit etwas macht. Es gibt da keine Zwangsläufigkeit. Es stellt sich die Frage, ob ein Transparenzgesetz das nicht auch mit abdecken sollte, also die unmittelbare Transparenz, auch wenn das heißt, dass man Informationen evtl. doppelt bereitstellen muss.

 

XML kennen 99,9% der Bevölkerung nicht. Sollte aber nicht bedeuten, dass man diese deswegen nicht veröffentlicht. Es gibt da auch viele gute Beispiele bei data.gov und data.gov.uk in Bezug auf Reader und Tools.

Außerdem wird es ja weiterhin die bestehenden Veröffentlichungen geben.

Sollten diese Technologien und Tools gefördert werden? Es fehlt z.B. oft auch einfach an Servern.

Wenn man das nicht macht, wird es gerade im kommunalen Umfeld schwierig, Entwickler zu finden, gerade in der Breite in der wir Daten bereitstellen sollen und wollen.

In UK gibt es eine Art Task Force von 15 Entwicklern, die Daten bekommen und Open Source-Anwendungen dafür entwickeln.

 

Veröffentlichungspflicht selbst führt ja schon zu Abschreckung, dass bestimmte Dinge nicht gemacht werden. Außerdem weiß der, das Anfragt ja wahrscheinlich, was er damit machen will.

Frage ist aber, was gehört in Gesetz, was gehört in Rechtsverordnung?

Softwareentwicklungsprojekte sind sicherlich sinnvoll, aber mehr Begleitung zu Gesetz, sie müssen als zusätzliches Angebot gesehen werden, nicht als ersetzendes.

 

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