Rede zu Tempora und EU-Recht

Rede zum Antrag der Piratenfraktion „Britisches Überwachungsprogramm „Tempora“ ist unionsrechtswidrig“ am 10.7.2013

Matthi Bolte (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte fast gesagt: Auf ein Neues! – Wir haben uns hier heute Morgen schon über diesen Sinnzusammenhang ausgetauscht.

Ich möchte, auch weil sich jetzt einige Argumente wiederholt haben, auf das eingehen, was Kollege Münchow eben angesprochen hat und was im Vergleich zu heute Morgen tatsächlich neu ist, nämlich die Vorabmeldung in der Online-Ausgabe der „Zeit“ über ein morgen erscheinendes Interview mit der Bundeskanzlerin, in dem sie zu dem ganzen Themenkomplex Tempora und Prism Stellung bezieht und das sehr eindeutig verteidigt.

Sie hat zum Beispiel sehr eindeutig festgehalten, dass aus ihrer Sicht diese Programme der Sicherheit der Bevölkerung dienen. Damit hat sie auch die Eingriffe in die Grundrechte gerechtfertigt. Wir werden uns morgen sicherlich gemeinsam ausführlich ansehen können, was die Bundeskanzlerin gesagt hat. Aber das, was wir heute lesen, ist nicht das eindeutige Bekenntnis in der Sache, das wir uns gewünscht hätten.

Die Kurzfassung lautet ungefähr: Man sollte vielleicht ein bisschen aufklären. Aber eigentlich ist das alles ganz okay; denn es dient der Sicherheit. – Das Schönste an der Vorausmeldung fand ich, dass die Kanzlerin gesagt hat: Ach ja, verantwortlich für die Geheimdienste ist der Kanzleramtsminister, nicht die Bundeskanzlerin. – Heute Morgen habe ich gesagt, das sei die Flucht nach „Neuland“. Offensichtlich handelt es sich um die Flucht nach „Schloss Koalitionsstein“.

(Beifall von den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Piratenfraktion dreht sich um die Frage, ob Tempora das Unionsrecht verletzt. Ich glaube, das kann man tatsächlich abprüfen. Man sollte es auch.

Ich finde, das ist eine richtige und wichtige Debatte, eben weil es in ganz Europa große Irritationen in der Bevölkerung sowie Verärgerung und Besorgnis gibt. Ich glaube, das haben wir heute Morgen schon angesprochen.

Herr Kollege Kern, ob es am Ende zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommt, entscheidet nicht der Landtag von Nordrhein-Westfalen, sondern das entscheidet am Ende der Europäische Gerichtshof bzw. die Europäische Kommission. Das sind die Abläufe. Das ist keine rein politische Frage.

Aber es gibt durchaus gewisse Tendenzen, auf deren Basis man annehmen kann, dass es durch diese Programme Verletzungen des Unionsrechts und auch Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention gibt. Wir müssen sehen, es handelt sich tatsächlich um eine neue Problemdimension, um ein wirklich neues Maß des Grundrechtseingriffs.

Vor diesem Hintergrund – ich glaube, das ist tatsächlich etwas, was wir aus dieser Debatte mitnehmen müssen – muss es aus meiner Sicht ganz dringend eine sehr breite und sehr intensiv geführte Debatte darüber geben, wie wir den Datenschutz im digitalen Zeitalter aufstellen wollen. Es geht nicht allein um die Frage, ob das, was da passiert, das Unionsrecht verletzt oder nicht, sondern es geht um viele weitere Fragestellungen und auch um weitere Abkommen.

Wir haben zum Beispiel eine Entschließung des Europäischen Parlaments aus der letzten Woche vorliegen, in der genau diese Fragestellungen aufgegriffen werden. Wir haben im Zusammenhang mit Tempora und Prism schon über das Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA diskutiert: Welche Konsequenzen hat das möglicherweise für dieses Freihandelsabkommen?

Das Europäische Parlament hat zu Recht erklärt: Vor dem Hintergrund, dass es offenbar Verletzungen des Rechtsrahmens, der in Europa gilt, gibt, ist es notwendig, über das Safe-Harbor-Abkommen und auch über den Passagierdaten- und Bankdatenaustausch zu sprechen: wie diese ganzen Datenaustauschprozesse ablaufen. Ich finde, es ist notwendig, dass wir das jetzt nach vorne bringen.

Ich finde, das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung in der letzten Woche tatsächlich sehr wichtige und richtige Punkte benannt. Es hat vor allem auch klar gemacht, dass sich die Staaten Europas völlig zu Recht einem starken Datenschutzregime unterworfen haben, dass sie dieses Datenschutzregime weiterentwickeln wollen und dass wir da auf einem guten Weg in Europa sind.

Aber diese Abkommen und der Rechtsrahmen, den wir haben, stellen auch einen Auftrag dar. Wer sich diesen Abkommen unterwirft, hat zugleich den Auftrag, dafür zu sorgen, dass in Europa das Wertefundament, nämlich das Fundament des freien und demokratischen Rechtsstaats, wie wir es aus den letzten Jahrzehnten kennen, erhalten bleibt und dass die Staaten dafür eintreten, statt es zu unterwandern und zu untergraben.

Ich glaube – meine Redezeit ist schon vorbei –, das ist ein sehr umfangreiches Programm. Insofern wird das sicherlich eine ganz interessante Debatte im Ausschuss werden. Auf die freue ich mich. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

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