Historischer Schritt für das gemeinsame Lernen

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Schulbereich (9. Schulrechtsänderungsgesetz) erklärt Matthi Bolte MdL:

„Mit der heutigen Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes schaffen wir den Rahmen für das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung. Dies ist nicht  weniger als ein historischer Schritt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und beendet endlich eine jahrhundertealte Tradition des Aussortierens. Mit Beginn des kommenden Schuljahrs erhalten alle Kinder, die dann in Bielefeld eingeschult werden bzw. in die Sekundarstufe I wechseln, den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung.

Für viele Schulen ist Inklusion bereits heute Alltag: An den Grundschulen in NRW liegt die Inklusionsquote schon bei 33,6 Prozent, in der Sekundarstufe I immerhin schon bei 18,4 Prozent. Insgesamt werden rund 18.000 Kinder mit Behinderung in NRW in Regelschulen beschult. Auch in OWL und speziell in Bielefelder Schulen ist Inklusion gelebter Alltag. An 19 Schulen in Bielefeld findet bereits inklusiver Unterricht statt. Im Schuljahr 2012/2013 konnten in OWL 2655 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet werden. Das Land wird hierbei seiner
Verantwortung gerecht: Seit 2010 wurden 1150 Stellen für den gemeinsamen Unterricht
und Inklusion zusätzlich geschaffen, bis 2017 kommen nochmal 2000 dazu.

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