Wo Flatrate draufsteht, muss Flatrate drin sein

Zum Urteil des Landgerichts Köln, das für Flatrate-Verträge eine Drosselung nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens untersagt, erklärt Matthi Bolte, netzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Das heutige Urteil ist ein Meilenstein für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz. Wir Grüne sagen schon seit Jahren: Wo Flatrate draufsteht, muss Flatrate drin sein. Deshalb lehnen wir sowohl die Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächlichen Konditionen ihres Internetvertrags ab, als auch die durch die Tarifstrukturreform der Telekom beabsichtigte Bevorzugung eigener Dienste.

Das Urteil ist immens wichtig für die langfristige Absicherung der Netzneutralität, also der gleichberechtigten Übertragung von Datenpaketen im Internet. Unser Ziel ist und bleibt ein freies und offenes Internet ohne Barrieren. Die Tarifreform der Telekom hin zu einem Zwei-Klassen-Internet steht für das genaue Gegenteil. Daher werden wir im Parlament auch weiter für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität streiten.“

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