Rede zur Schaffung offener Internetzugänge

Plenarrede am 29.11.2013 zum Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PiratenOffene Zugänge zum Internet schaffen.

Matthi Bolte (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat es ja gerade schon umrissen: Das Thema „Störerhaftung“ ist ein durchaus leidiges Thema, das uns schon seit ziemlich langer Zeit beschäftigt. Ausgangspunkt für die Debatte, die wir heute führen, ist das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema „Störerhaftung bei WLAN“. Seit 2010 – das ist eine ganze Zeit her – ist nichts passiert.

Durch dieses Urteil hat es damals eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Betreiberinnen und Betreiber freier WLANs gegeben. Die zentrale Fragestellung, die den BGH damals beschäftigt hat, war, inwiefern eine Betreiberin oder ein Betreiber bei Rechtsverletzungen bei offenem WLAN haftbar gemacht werden kann. Damals hat der BGH die Position eingenommen, dass – angesichts der damaligen Situation – die sogenannte Störerhaftung greift, wenn der Betrieb eines offenen WLANs eine Gefahrenquelle darstellt, aber Betreiberinnen und Betreiber Schutzmaßnahmen unterlassen.

Ich fand, damals wurde schon sehr deutlich, dass das ein Hindernis für offene Zugänge zum Netz darstellen wird. Schon damals war klar, dass Handlungsbedarf besteht. Was aber passiert? – Jahrelang nichts! Jahrelang ist vonseiten der schwarz-gelben Koalition nichts unternommen worden.

Der ursprüngliche Antrag der Piratenfraktion, den Sie dankenswerterweise im März vorgelegt und mit dem Sie eine ganz spannende Debatte in Gang gebracht haben, sah allerdings nur eine Bundesratsinitiative vor, die zum damaligen Zeitpunkt schon längst erfolgt war.

Deswegen finde ich es gut, dass es uns gelungen ist, einen etwas breiter angelegten Antrag einzubringen und dem Landtag heute zur Abstimmung vorzulegen, der den Blick auf das Gesamtthema lenkt.

Neu an diesem Antrag ist, dass wir einen Gesamtansatz entwickeln wollen, um offene Zugänge zum Netz zu schaffen. Einen solchen erweiterten Ansatz sollten wir gerade vor dem Hintergrund der Untätigkeit der Bundesregierung über viele Jahre hinweg zugrunde legen. Wir müssen abwarten, was dabei in der nächsten Zeit unter der neuen Regierung herauskommt. Aber gerade vor dem Hintergrund der letzten Jahre ist es erforderlich, über weitere Formen offener Zugänge zu reden, weitere Formen zu entwickeln.

Neben der Neuregelung der Störerhaftung ist es sehr interessant, über den Freifunkbereich zu sprechen. Freifunk ist eine gute Möglichkeit, um Zugänge zum Netz zu ermöglichen. Es gibt auch in Nordrhein-Westfalen eine große Zahl von Initiativen aus der Zivilgesellschaft, die die Freifunkphilosophie vorantreiben. Durch zivilgesellschaftlichen Einsatz werden Möglichkeiten der digitalen Teilhabe vergrößert. Das ist ein guter Weg, eine gute Initiative mit dem Ziel, dezentrale, selbstverwaltete, freie Netze aufzubauen. Dadurch werden diskriminierungsfreie Zugänge geschaffen und anonymes und unzensiertes Surfen ermöglicht.

Aber Freifunk ist nicht die einzige Möglichkeit, offene Zugänge zum Netz zu schaffen. Es gibt in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen bereits heute die Möglichkeit, etwa durch kostenlose Terminals auf das Internet zuzugreifen. Wenn wir die Vorteile, die die Digitalisierung für unsere Gesellschaft bietet, nutzen wollen, müssen wir es endlich schaffen, die Zugänge für alle zu ermöglichen.

Es ist eigentlich unglaublich, dass heute noch ein Viertel der Bevölkerung keinen Netzzugang hat. Dass es Offliner in einer solchen Größenordnung gibt, finde ich für ein so großes und reiches Indus-trieland unglaublich. Wenn wir die Vorteile und Möglichkeiten, die die Digitalisierung für uns bietet, nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern für uns als Gesellschaft und Gemeinschaft endlich nutzen können, haben wir heute einen guten Weg beschritten.

Ich finde es einfach wichtig, dass wir die verschiedenen Möglichkeiten, die sich bieten – so wie es der Antrag jetzt fordert – bündeln, vernetzen, gute Praxis zentral darstellen und dafür sorgen, dass es beworben wird.

Wir schlagen das heute in dem Antrag, den wir gemeinsam erstellt haben, vor. Das ist auch ganz im Sinne des Koalitionsvertrags der Landesregierung, wie wir ihn letztes Jahr vorgelegt haben. Dort ist eine solche Plattform vereinbart worden.

Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt nur noch einmal meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass es uns gelungen ist, heute einen an der Sache orientierten gemeinsamen Antrag vorzulegen. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken. Ich freue mich auf eine möglichst breite Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

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