Rede zur Großen Anfrage „Verbraucherschutz im Netz“

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Rede zur Großen Anfrage 8 in der Plenardebatte am 20.2.2014

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben mit der heute vorliegenden Antwort auf die Große Anfrage 8 erstmals einen vollständigen Überblick über die beeindruckende Vielfalt, die sich bei einem umfassenden Blick auf das Thema „Verbraucherschutz im Internet“ ergibt. Es gibt viele Themen, viele Akteure und viele Perspektiven. Das ist überaus spannend, und ich bin mir sicher, dass die Lektüre gerade für Kolleginnen und Kollegen, die gerne Neuland entdecken, interessant und empfehlenswert ist. Sie werden viele spannende Punkte entdecken. Ich kann Ihnen auch zugleich ankündigen, dass wir die Antwort auf die Große Anfrage selbstverständlich auch als Basis für weitere parlamentarische Initiativen hier im Hause nutzen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige Punkte möchte ich – gerade weil die Antwort so umfangreich und facettenreich ist – besonders hervorheben. Zum ersten will ich die Themen hervorheben, die viele Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit beschäftigt haben und die auch die öffentliche Diskussion über den digitalen Verbraucherschutz immer wieder dominieren.

Allein 5.400 Beratungsfälle bei oftmals unberechtigten Abmahnungen durch die Verbraucherzentrale NRW sprechen, was diesen Bereich angeht, eine deutliche Sprache. Ähnlich ist es beim Thema „Abofallen“, wo es auch viele Betroffene gibt. Dem konnte zugleich mit der Button-Lösung in der Vergangenheit angegangen werden. Beides sind Initiativen, die nur zustande gekommen sind, weil die rot-grünen Länder – insbesondere auch Nordrhein-Westfalen – Druck über den Bundesrat gemacht haben. Das war notwendig, weil sich CDU und FDP lange Zeit nicht aufraffen konnten und weil in den vier Jahren der schwarz-gelben Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher eben keine starke Lobby hatten.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren, es hat sich – wie diese beiden Beispiele zeigen – für die Verbraucherinnen und Verbraucher etwas verändert und verbessert. Das aber, was am Ende herausgekommen ist, beinhaltet noch die eine oder andere Hintertür. Es ist wichtig, dass es da Beratung durch starke Institutionen gibt, wie wir sie hier in Nordrhein-Westfalen haben.

Die Verbraucherzentralen NRW hatten im Jahr 2012 – diese Zahlen haben mich wirklich beeindruckt – 365.000 persönliche Anfragen, 250.000 telefonische Anfragen, 220.000 Veranstaltungskontakte und 120.000 Rechtsberatungen. Das zeigt die Vielfalt dieser Beratungsleistungen.

Wenn man sich das anschaut, sieht man, dass 40 % dieser Beratungskontakte den Bereich Telekommunikation betrafen. Das zeigt, wie relevant das Thema ist, das wir mit unserer Großen Anfrage aufgegriffen haben. Dies zeigt aber nicht nur die Relevanz, sondern auch, wie gut es ist, dass die rot-grüne Landesregierung diese starke Institution, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, weiter fördern und die Förderung sogar noch ausbauen wird.

Meine Damen und Herren, wir haben das Ziel, das wir schon lange verfolgen, dass unter der rot-grünen Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Medienkompetenzland Nummer eins wird, denn Medienkompetenz und Datenschutzkompetenz sind der Schlüssel zur digitalen Teilhabe. Dass wir es hinbekommen, gleichberechtigte Teilhabe am Internet endlich für alle zu gewährleisten, ist ein weitreichender gesellschaftlicher Anspruch und für uns zugleich ein Auftrag. In einer Zeit, in der sich immer mehr gesellschaftliche Prozesse ins Netz verlagern, dieser Wandel in einer atemberaubenden Geschwindigkeit vor sich geht, können wir es uns nicht leisten, einzelne Bevölkerungsgruppen außen vor zu lassen. Die Nutzerquote in der älteren Generation liegt bei um die 40 %. Das langt nicht. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Landesregierung – auch das geht aus der Antwort auf unsere Große Anfrage hervor – hier einen Schwerpunkt bei der Förderung der Medienkompetenz setzen will.

(Beifall von den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Freiheit gehört auch Sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer. Das gilt für den Bereich Phishing. Mittels des Phishing-Radars konnten 4.600 betrügerische Seiten aufgedeckt werden. Das gilt auch für den Bereich Identitätsdiebstahl, der uns in den vergangenen Wochen noch einmal drastisch vor Augen geführt wurde. 16 Millionen manipulierte E-Mail-Konten sind schon schlimm genug, aber es geht gar nicht, dass eine eigentlich sehr vertrauenswürdige Bundesbehörde wie das BSI über Monate diese Information vor der Öffentlichkeit zurückhält.

Meine Damen und Herren, interessant an der Antwort auf unsere Große Anfrage finde ich, wie die Landesregierung die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen möchte. Die Appetitlich-App in Duisburg und Bielefeld als Modellkommunen zur Ergänzung der Gastroampel ist nur ein Beispiel. Dazu gehört aber auch die klare Ansage, für Verbraucherinnen und Verbraucher relevante Informationen unter Open-Data-Kriterien zu veröffentlichen. Das sind gute und wichtige Schritte.

Lassen Sie mich zum Schluss dieser ersten Runde kommen. Wir haben immer klar gesagt: Nutzerinnen und Nutzer haben einen Schutzanspruch. Verbraucherpolitik hat einen Schutzauftrag. – Wir begegnen den Herausforderungen des Verbraucherschutzes im Internet mit einem angemessenen Maß an Regulierung, wo dies sinnvoll ist, und mit Unterstützung und Beratung für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wo immer dies möglich ist. Das zeigt: Verbraucherschutz ist ein wichtiger Teil der Netzpolitik der Landesregierung. Die digitale Dimension des Verbraucherschutzes hat eine hohe Priorität bei dieser Landesregierung.

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich mich, Herr Minister, bei Ihrem Haus für die umfangreiche Antwort herzlich bedanken. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Fraktion, die an der Ausarbeitung dieser Großen Anfrage mitgewirkt haben, danke ich. Nun freue ich mich auf die Debatte. – Herzlichen Dank.

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