Land entlastet Kommunen bei den Kosten der Flüchtlingsaufnahme

Auf Initiative der Landtagsfraktionen von GRÜNEN und SPD werden die Kommunen mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Zuweisung der Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) entlastet.

 

„Die Stadt Bielefeld erhält noch im Jahr 2015 rund 3,85 Mio. Euro durch den veränderten Stichtag bei der Abrechnung der Kosten für die Flüchtlingsaufnahme“, teilt der Bielefelder Abgeordnete Matthi Bolte mit. „Damit federt Rot-Grün die finanziellen Belastungen für die kommunale Ebene ab.“ Auch die Kommunen im Kreis Minden- Lübbecke werden entlastet: Der Mühlenkreis erhält insgesamt 3,64 Mio. Euro (kommunenscharfe Verteilung siehe unten).

 

„Aufgrund der pauschalen Regelung ist auch sichergestellt, dass die steigenden Flüchtlingszahlen im Haushalt 2016 unmittelbar berücksichtigt werden. Flüchtlingspolitik ist aber eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deswegen muss die Bundesregierung sich nun endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und Ländern sowie Kommunen substanziell und dauerhaft unter die Arme greifen. Nur eine strukturelle und dynamische Kostenübernahme wird die Kommunen, die bereits heute erhebliche finanzielle Herausforderungen stemmen müssen, auch langfristig entlasten“, so Bolte weiter.

Bad Oeynhausen 582.856 Euro
Espelkamp 329.777 Euro
Hille 243.021 Euro
Hüllhorst 174.750 Euro
Lübbecke 326.381 Euro
Minden 961.145 Euro
Petershagen 393.058 Euro
Preußisch Oldendorf 184.698 Euro
Rahden 238.683 Euro
Stemwede 207.656 Euro

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