Rede zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Plenarrede am 8. Juni 2016 zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Matthi Bolte (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf des Staatsvertrags bzw. der Staatsvertrag, wie er uns jetzt zur Zustimmung vorliegt, zeigt ein Stück weit das Wesen des staatsvertraglichen Kompromisses, das offensichtlich nicht darin besteht, dass eine der 16 Vertragsparteien ihre Maximalforderung durchsetzt. Man muss bei diesem Staatsvertrag gerade angesichts der Vorgeschichte durchaus beachten, wie weit die Positionen der Länder, die sich jetzt auf diesen Staatsvertrag verständigt haben, an einigen Stellen auseinander liegen. Das gilt nicht nur über Ländergrenzen, sondern auch über Parteigrenzen in allen 16 Ländern hinweg.

Bezüglich der Beurteilung will ich mit dem Art. 5, der Änderung am Jugendmedienschutzstaatsvertrag, anfangen. Da haben sich in den letzten Jahren die Unterschiede zwischen den Ländern sehr deutlich gezeigt. Wenn man sich anschaut, was beispielsweise Sachsen immer wieder in die Diskussion eingebracht hat, dann stellt man fest, dass zwischen dem und den Positionen aus den etwas progressiveren Ländern – dazu zähle ich Nordrhein-Westfalen – Welten liegen. Das ist einfach das, was man berücksichtigen muss, wenn man hier heute über diesen Staatsvertrag debattiert.

Ich habe 2010 die Hoffnung geäußert, dass aus dem Scheitern des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags eine grundlegend neue Debatte führen würde. Das ist zum Teil geschehen – das darf man an dieser Stelle schon festhalten –, nicht nur mit den Veranstaltungen, die wir hier auf der Landesebene gemacht haben, zum Beispiel der JMStV-BarCamp im Frühjahr 2011, sondern auch mit den drei gemeinsamen Onlinekonsultationen der Länder und einigen Konsultationen, die die Länder in eigener Regie durchgeführt haben. Das ist durchaus ein Verfahren, das für Staatsverträge sehr transparent ist. Ich bin denjenigen sehr dankbar, die sich eingebracht haben. Im Prozess ist ja eine Reihe von Vorschlägen immer wieder aufgenommen worden.

Die inhaltlichen Veränderungen im JMStV sind in der Tat nicht besonders tiefgreifend. Das bedeutet aber auch, dass sich einige Bedenken, die 2010 noch sehr berechtigt waren, inzwischen geklärt haben, auch im Staatsvertragstext geklärt sind. Im Entwurf sind explizit die Nutzerautonomie und die Freiwilligkeit bei der Jugendschutzsoftware festgeschrieben. Es ist dafür Sorge getragen, dass denjenigen, die keine Jugendschutzsoftware einsetzen wollen, daraus keine Nachteile entstehen. Alles andere wäre für uns auch nicht vertretbar gewesen. Da verhält es sich so, wie es Prof. Holznagel in der Anhörung richtigerweise festgestellt hat. Der Staatsvertragsgeber hält sich in diesem Bereich zurück, wo es nur um entwicklungsbeeinträchtigende, aber nicht um illegale Angebote geht.

Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir an einigen Stellen hätte vorstellen können, dass man darüber hinausgehende zukunftsfähige Regelungen findet, etwa was Internationalisierung angeht, was auch stärkere Berücksichtigung von Konvergenz angeht.

Ich glaube nach den Debatten der letzten Jahre auch, dass es klug gewesen wäre – das zeigt sich immer stärker –, die Zuständigkeit für den Jugendmedienschutz in Telemedien auch durch den Bund regeln zu lassen. Dafür gibt es keine Mehrheit im Länderkreis, erst recht nicht mit den B-Ländern. Das muss man dann akzeptieren und schauen: Ist das akzeptabel, was ausverhandelt wurde, oder nicht?

Wir kommen im Ergebnis dazu, dass es akzeptabel ist nicht nur von dem her, was im Staatsvertrag steht, sondern auch von dem her, was darüber hinaus als Protokollnotiz festgehalten wurde, nämlich die Verständigung der Länder. Alle Länder haben sich klar und deutlich positioniert, dass die Medienkompetenz weiter gefördert werden soll. Das ist ein Feld, das wir in Nordrhein-Westfalen sehr gut beackern und in dem wir sehr gut aufgestellt sind, nicht nur durch den Medienpass, sondern auch durch die zahlreichen Projekte der LfM.

Eine letzte Bemerkung zum Jugendangebot. Wir als Grüne haben diese zusätzliche Möglichkeit immer begrüßt. Sie schafft uns jetzt einen Rahmen, mit dem wir zusätzlich zum bestehenden Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine junge Zielgruppe erreichen können. Ich finde es überzeugend, dass der Landesjugendring diese Möglichkeit auch begrüßt hat und uns als Herausforderung noch die Heterogenität der Jugendlichen und Kinder ins Stammbuch geschrieben hat sowie auch erwähnt hat, dass man sich mehr hätte vorstellen können als „online only“. Aber auch das ist eben das Wesen der Staatsverträge.

Wir haben an einigen Stellen gute Regelungen. Wir haben an einigen Stellen nicht unbedingt den großen Wurf. Im Großen und Ganzen ist dieser Staatsvertrag aber zustimmungsfähig. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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