Der Landtag hat heute nach einem langen Arbeitsprozess das E-Government Gesetz NRW beschlossen. Damit erhält Nordrhein-Westfalen ein Gesetz für die digitale Verwaltung, das im Vergleich mit dem Bund und auch mit anderen Ländern vorbildlich ist. Neben dem Gesetz haben wir in einem Entschließungsantrag ein umfangreiches Landesprogramm für E-Government auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet:
- Ein Change-Management, denn E-Government bedeutet einen Kulturwandel in der Verwaltung
- Anpassungen der Verwaltungsausbildung, die gemeinsam mit den Beschäftigtenvertreter*innen entwickelt werden sollen
- Die Aufforderung an die Landesregierung, zukünftig Gesetze vor Einbringung auf E-Government-Tauglichkeit zu prüfen
- Die Kommunen bei der Bereitstellung von Informationen zu unterstützen
- Die Einführung der elektronischen Personalakte zu beschleunigen.
- Den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Aktenführung auch bei der elektronischen Akte vollumfänglich Geltung zu verschaffen
- Die regelmäßige Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Weiterentwicklung des E-Governments
- Eine Konkretisierung des Umstellungsprozesses in einer Roadmap bis 2031
- Ein Förderprogramm „Kommunales E-Government NRW“
Den Gesetzentwurf der Landesregierung findet Ihr hier und den Entschließungsantrag zum Landesprogramm hier.
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