Am 22. Juni hat die Große Koalition im Bundestag die rechtliche Grundlage für den massenhaften Einsatz der sogenannten Quellen- Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die massive Ausweitung der Online-Durchsuchung beschlossen. Union und SPD haben nicht nur das Einsatzfeld deutlich erweitert, sondern staatliches Hacking auch zum Alltagsmittel für alle Polizeibehörden gemacht.
Sowohl für die Quellen-TKÜ als auch für die Online-Durchsuchung ist es erforderlich, in das Smartphone oder den Computer einzubrechen. Je nach Verfahren werden dann unterschiedliche Daten ausgeleitet: Bei der Quellen-TKÜ ausschließlich die Kommunikation, bei der Online-Durchsuchung potenziell alle auf dem Gerät befindlichen Daten. Dafür notwendig ist eine Schadsoftware, der so genannte Staatstrojaner, der sich meist Sicherheitslücken in den Computerprogrammen zunutze macht. Welche gravierenden Folgen es haben kann, wenn Lücken in der IT-Struktur bewusst offen gehalten werden, um sie als Einfallstor nutzen zu können, haben kürzlich die Erpressungen mit dem Trojaner „WannaCry“ gezeigt. Ob die Neufassung der rechtlichen Grundlage den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt, wurde im Gesetzgebungsverfahren von namhaften Sachverständigen ausdrücklich angezweifelt.
Inwieweit eine verschärfte Regelung auch im Landesrecht umgesetzt wird, ist noch unklar, im schwarz-gelben Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Darüber hinaus werden wir die präventiv-polizeiliche Überwachung von terroristischen Gefährdern und Organisierter Kriminalität auf Lücken überprüfen.“
Unser Antrag macht nicht nur die Gefahren deutlich, die das Offenhalten von Sicherheitslücken für die Menschen in NRW, aber auch den Wirtschaftsstandort haben kann. Er fordert auch die Landesregierung auf, keine landesrechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung zu schaffen. Vielmehr sollten CDU und FDP sich auf Bundesebene dafür einsetzen, diese Angriffe auf die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in NRW zu verhindern.
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