Ende November gab der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einem Studenten Recht, der gegen die an der Uni Mannheim geltende Anwesenheitspflicht in Seminaren geklagt hatte. Die Entscheidung des Gerichts ist ist zwar spezifisch für die Mannheimer Regelung, aber auch anwendbar auf die Debatte um Anwesenheitspflichten in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung beabsichtigt, den Hochschulen die Möglichkeit einzuräumen, die Anwesenheit der Studierenden in Seminaren zur Bedingung für den erfolgreichen Abschluss einer Lehrveranstaltung zu machen. Ebendies ist derzeit in Baden-Württemberg der Fall.
In der aktuellen Debatte in Nordrhein-Westfalen hatten Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung wiederholt bezweifelt, dass Anwesenheitspflichten in die Berufsfreiheit der Studierenden eingreifen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg sieht in der Festlegung von Anwesenheitspflichten aber durchaus einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Studierenden.
Wir haben zu diesem Thema einen Antrag gestellt, den Ihr hier abrufen könnt.
Mein Kommentar:
„Nach den breiten Studierendenprotesten ist das baden-württembergische Gerichtsurteil ein weiterer Warnschuss für die Landesregierung. Anwesenheitspflichten in Vorlesungen und Seminaren sind mit der grundgesetzlich geschützten Studierfreiheit nicht vereinbar. Die von Schwarz-Gelb angekündigte neue Freiheit an den Hochschulen gilt offensichtlich nicht für Studierende. Und auch die Hochschulen selbst profitieren nicht: Ihnen droht mit den Anwesenheitspflichten nur mehr Bürokratie.“
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