Zensus: Weitere Infos

Was tun, wenn die Zählerin oder der Zähler vor der Tür steht?

–       Man ist durch das Statistikgesetz verpflichtet, die Angaben zu machen. Niemand ist jedoch gezwungen, die Zählerin oder den Zähler ins Haus oder in die Wohnung zu lassen. Es genügt, den Fragebogen entgegenzunehmen und eigenständig auszufüllen.

–       Angaben zum persönlichen Glaubensbekenntnis sind freiwillig, soweit sie nicht die rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft betreffen.

–       Sobald sich Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung des Zensus vor Ort ergeben, sollte man die zuständige Stelle bei der Stadt oder dem Kreis kontaktieren und/oder Kontakt zum Landesdatenschutzbeauftragten aufnehmen!

Wo gibt es mehr Infos zum Zensus 2011?

–       www.zensus2011.de (offizielle Seite des statistischen Bundesamtes)

–       www.zensus11.de (Infoseite des AK Vorratsdatenspeicherung)

–       http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Volksz%C3%A4hlung (noch mehr Infos vom AK Vorrat)

–       http://zensus11.de/fragebogen-bekommen-hilfe/ (Tipps für den Ernstfall)

–       http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/a-755695.html (Spiegel Online zum Volkszählungsboykott)

–       Rechtsgrundlagen: Bundesgesetz und Landesausführungsgesetz

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