So wählt man bei der Bundestagswahl

Ins Wahllokal gehen, das Kreuz bei GRÜN machen und glücklich und zufrieden nach Hause spazieren. Wenn das Dein Plan für den 24. September ist, hast Du etwas Gutes vor! Trotzdem gibt es immer wieder viele Fragen zum Wählen, die ich hier beantworte. Unten gibt es noch Hinweise zur Briefwahl.

Wählen im Wahllokal

Wann wird gewählt?

Am 24. September. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

In der Regel etwa vier Wochen vor der Wahl. Bei dieser Wahl schreibt die Stadt Bielefeld auf ihrer Website, dass sie am 29. August mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt. Wahlscheine können aber bereits seit dem 21. August online beantragt werden.

Wie geht Wählen ohne Wahlbenachrichtigung?

Ganz einfach: Ins Wahllokal gehen und den Personalausweis oder Reisepass (nur der Führerschein geht nicht) mitnehmen. Wenn Du nicht weißt, wo Dein Wahllokal ist, schau hier nach.

Wie ist das mit Erst- und Zweitstimme?

Bei der Bundestagswahl hast Du zwei Stimmen. Die erste Stimme ist für die Kandidat*innen im Wahlkreis, die zweite für die Landesliste der Parteien. Entscheidend für die Sitzverteilung im Parlament ist die Zweitstimme, deshalb werben wir GRÜNE ganz besonders für „Zweitstimme GRÜN“. Wenn Du ganz sicher gehen willst: Einfach mit beiden Stimmen Grün wählen!

Wer darf eigentlich mitmachen?

Bei der Bundestagswahl in Bielefeld wahlberechtigt ist, wer Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes ist und sich spätestens am 13. August 2017 in Bielefeld mit Hauptwohnsitz gemeldet hat. Du musst mindestens 18 sein, um wählen zu dürfen – das wollen wir GRÜNE übrigens ändern!

Wählen per Briefwahl

Wer am 24. September Urlaub macht, arbeitet, nicht in Bielefeld ist oder einfach keine Lust hat, die Couch zu verlassen, kann Briefwahl machen. So gehts:

Briefwahlantrag

Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein Briefwahlantrag vorgedruckt. Den kannst Du ausfüllen und an die Stadt schicken. Oder Du folgst den Hinweisen auf der Wahlbenachrichtigung und stellst den Antrag online auf bielefeld.de.

Die Briefwahl- Unterlagen

Du bekommst kurz darauf die Briefwahlunterlagen per Post. Darin enthalten sind ein Wahlschein mit einer Versicherung an Eides statt, dass Du den Stimmzettel persönlich ausgefüllt hast, der eigentliche Stimmzettel, ein Merkblatt und zwei Briefumschläge.

Beim Ausfüllen fängst Du am besten mit dem Stimmzettel an und machst in der linken Spalte ein Kreuz für die Erststimme (die geht an die Wahlkreiskandidat*innen, z.B. unsere Britta Haßelmann) und in der rechten Spalte ein Kreuz für die Zweitstimme (die geht an die Parteien, also z.B. an die Grünen). Der Stimmzettel kommt in den dafür vorgesehenen Briefumschlag. Dann füllst Du den Wahlschein aus und unterschreibst die eidesstattliche Versicherung. Der Wahlschein und der Umschlag mit dem Stimmzettel kommen in den Wahlbrief-Umschlag.

Ab die Post!

Der Wahlbrief muss nicht frankiert werden. Du musst Ihn also nur in den Briefkasten einwerfen. Aber bitte rechtzeitig! Spätestens am Donnerstag vor der Wahl (September) solltest Du den Brief abschicken. Falls das nicht klappt, können Wahlbriefe noch bis zum Samstagabend bei der Stadtverwaltung eingeworfen werden. Alle Infos gibt es bei der Stadt Bielefeld.

Briefwahl im Ausland

Du kannst natürlich auch aus dem Ausland briefwählen. Du musst nur für den Versand der Unterlagen genügend Zeit einrechnen und den Wahlbrief ausreichend frankieren.

Vor der Wahl persönlich wählen

Diese Option erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Formal handelt es sich um eine Briefwahl, Du füllst aber vor Ort einen Stimmzettel aus. Diese Option gibt es in der Bürgerberatung und in den Bezirksämtern. Dort gibt es einen eigenen Schalter für die Briefwahl, der zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten der Bürgerberatung offen ist. Du brauchst Deinen Personalausweis und solltest die Wahlbenachrichtigung mitbringen.