Am Freitag wurde im Düsseldorfer Landtag der gemeinsame Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD für mehr Mitbestimmung im öffentlichen Dienst debattiert und auch erfolgreich verabschiedet. Die neue Landesregierung ist nun aufgefordert, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf für ein neues Landespersonalvertretungsgesetz zur Umsetzung der im Antrag genannten Eckpunkte vorzulegen.
Zu dem Thema habe ich meine erste Rede als Landtagsabgeordneter gehalten, die als Video-Stream abrufbar ist.
(Zum anschauen wird der RealPlayer benötigt, der hier kostenlos heruntergeladen werden kann.)
Ein paar kurze Infos zum Hintergrund:
Durch eine Reihe von Änderungen im Landespersonalvertretungsgesetz hat die abgewählte schwarz-gelbe Regierung die Bedingungen für die Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst massiv eingeschränkt. So wurde die die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zwischen Personalräten und Dienststellenleitungen mutwillig zerstört.
Seither herrschen in den öffentlichen Verwaltungen mehr Unzufriedenheit, mehr Streit, höherer Zeitaufwand mit dem Ergebnis höherer Kosten auch für die Allgemeinheit.
Die unterschiedlichen Anforderungen und immer neue Herausforderungen für den Öffentlichen Dienst können nur gemeinsam bewältigt werden. Deshalb müssen wir die vertrauensvolle Zusammenarbeit in Behörden und Verwaltungen wiederherzustellen.
Im Dialog mit den Gewerkschaften und Verbänden wollen wir daher nicht einfach nur den alten Status quo wieder herstellen, sondern eine moderne Mitbestimmung für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes weiter entwickeln. Dabei sind für uns einige Punkte maßgeblich, um wieder eine Augenhöhe zwischen Personalräten und Dienststellen herzustellen:
So soll es etwa Dienststellenleitungen nicht mehr möglich sein, den Ausschluss eines Personalratsmitglieds oder die Auflösung des Personalrats zu beantragen. Insgesamt müssen die Rahmenbedingungen für Personalräte verbessert werden, z.B. durch Stärkung ihres Initiativrechts. Zudem muss das Landespersonalvertretungsgesetz für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes NRW und der Kommunen gelten.
Mit der Maßgabe dieser und einer Reihe weiterer Eckpunkte wird die Landesregierung dazu aufgefordert, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf für ein Landespersonalvertretungsgesetz vorzulegen.
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