Pressemitteilung vom 25. Februar 2011
Zur heutigen Einbringung des rot-grünen Gesetzentwurfs zur Erleichterung von Volksbegehren erklärt Matthi Bolte MdL, innenpolitischer Sprecher:
Heute fällt der Startschuss für unsere große Demokratieoffensive. Mit dem Gesetzentwurf zur Erleichterung von Volksbegehren kommen wir der Grünen Kernforderung nach mehr demokratischen Beteiligungsrechten nach.
Das letzte und einzige erfolgreiche Volksbegehren in NRW liegt bereits 33 Jahre zurück. Grund dafür sind die zu hohen Anforderungen an die Durchführung von Volksbegehren. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ändern.
Wichtige Bestandteile unserer Demokratieoffensive sind die Möglichkeit zur freien Unterschriftensammlung, längere Eintragungsfristen sowie eine ausgedehnte Sammlungsfrist. Zudem wollen wir erreichen, dass Sach- und Geldspenden im Wert von über 5.000 Euro offengelegt werden müssen, um finanzielle Transparenz zu schaffen.
Doch wir dürfen nicht auf halber Strecke stehen bleiben. In einem noch folgenden Gesetzentwurf werden wir die Themenausschlüsse bei Bürgerbegehren reduzieren und auf den sogenannten Kostendeckungsvorschlag als Kriterium für die Zulässigkeit von Bürgerbegehren verzichten. Nicht zuletzt wollen wir die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen wieder einführen.
Weitere wichtige Anliegen unserer Demokratieoffensive sind die Absenkung des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren und das Wahlalter 16 bei Landtagswahlen. Für beides brauchen wir eine Änderung der Landesverfassung, die nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag beschlossen werden kann.
Wer die Zeichen der Zeit erkennt, muss demokratische Beteiligungsrechte stärken. Sie sind das wirksamste Mittel gegen Politikverdrossenheit. Deshalb hoffen wir sehr, dass wir die CDU-Fraktion im Landtag für ein breites demokratisches Bündnis zugunsten von mehr Bürgerbeteiligung gewinnen können.
Das wäre ein starkes gemeinsames Signal für die Demokratie in NRW.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf weniger Themenausschlüsse vor und verzichtet auf den sogenannten Kostendeckungsvorschlag als Kriterium für die Zulässigkeit von Volksbegehren. Nicht zuletzt wollen wir die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen wieder einführen.
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