Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010 sind die Länder gehalten, ihre Rechtslage umgehend an die Anforderungen der EG-Datenschutzrichtlinie anzupassen.
Für einen funktionierenden und effektiven Datenschutz braucht es eine/n starke/n Landesdatenschutzbeauftragte/n, dafür wurde mit dem Gesetzentwurf ein guter Rahmen vorgelegt und der Aufforderung des Europäischen Gerichthofs Rechnung getragen.
Meine Rede hierzu könnt Ihr hier ansehen.
Den vollständigen Gesetzentwurf gibt es hier als pdf-Datei.
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