Landesdelegiertenkonferenz fasst Beschluss gegen Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung ist auch in NRW weiter in der Diskussion. Die Grünen-Mitglieder der Landesregierung und die Landtagsfraktion wurden von den LDK-Delegierten deshalb in ihrem Bemühen bestärkt, auf die Gefahren, die sich für die Bürgerrechte durch gewachsenen Umfang und neue Qualität einer Vorratsdatenspeicherung ergeben, durch geeignete öffentliche Diskussionen und Expertenanhörungen mit Bürgerrechtsorganisationen auch in Richtung auf eine Überarbeitung der entsprechende EU-Richtlinie aufmerksam zu machen.

 Mit Rücksicht auf ähnliche Argumentationen in der EU ist zu prüfen, inwiefern sich der Grundrechtseingriff durch Vorratsdatenspeicherungen unter dem Eindruck fortgeschrittener Technik zu ungunsten der Individualrechte verschärft hat. Die Grünen werden sich dafür einsetzen, dass auch in der Innen- und Rechtspolitik des Landes deutlich wird, dass die Wahrung der Bürgerrechte und eine erfolgreiche Kriminalpolitik kein Gegensatz sind. Im Hinblick auf eine Entscheidung im Bundesrat soll von der Koalitionsklausel Gebrauch gemacht und keiner Vorratsdatenspeicherung zugestimmt werden.

Der Beschluss im Wortlaut findet sich hier.

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