Kommunalinfo zum neuen LPVG

Liebe Freundinnen und Freunde,

letzte Woche Mittwoch wurde die Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes mit der Mehrheit des Parlaments beschlossen. Auf dem Weg dahin haben wir einen intensiven und spannenden Beratungsprozess mit den Gewerkschaften und dem Innenministerium durchlebt, zudem wir viele Anregungen auch von außerhalb bekommen haben, wofür ich mich herzlich bedanken möchte.

Die rot-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag ein modernes Landespersonalvertretungsgesetz versprochen, das eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleitern wiederherstellt:

Wir schaffen ein modernes Mitbestimmungsrecht

Wir wollen umgehend das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ändern, um die Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Behörden und Verwaltungen wieder herzustellen. Auch in den kommenden Jahren stehen die öffentlichen Verwaltungen vor Veränderungen und Belastungen. Diese können nicht im Gegeneinander, sondern nur im Miteinander bewältigt werden. Gemeinsam mit den Beschäftigten in den Interessenvertretungen wollen wir die „gleiche Augenhöhe“ bei der Mitbestimmung wieder herstellen und das LPVG fortentwickeln. Wir wollen eine Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, die auf Beteiligung, Dialog und gegenseitiges Vertrauen im Miteinander setzt.“ (Auszug aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag, Juli 2010)

Mit dem nun verabschiedeten Gesetzesentwurf ist es uns gelungen, auch dieses Versprechen zu halten und ein modernes und zukunftsfähiges Mitbestimmungsrecht einzuführen.

Wir machen mit zwei wesentlichen Irrtümern Schluss, die beide auf die Regierungsbeteiligung der FDP zurückzuführen sind.

Der notorischen Mitbestimmungsfeindlichkeit der Liberalen stellen wir handlungsfähige Personalvertretungen vor Ort entgegen. Dadurch schaffen wir die Grundlage für gelebte Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Nur wer mitbestimmen kann, der fühlt sich auch zuständig. Das gilt auch und gerade für den öffentlichen Dienst.

Außerdem drehen wir mit unterschiedlichen Initiativen auch die gröbsten Folgen der chronischen Kommunenfeindlichkeit der FDP zurück. Gerade durch handlungsfähige Kommunen und eine starke Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst stärken wir die Demokratie an ihren Wurzeln. Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ist ein unverzichtbarer Bestandteil von Demokratie.

Über Jahrzehnte hatten wir hier in Nordrhein- Westfalen nicht nur ein mitbestimmungsfreundliches Personalvertretungsrecht, sondern wir hatten auch einen großen Konsens, dass die Mitbestimmung gut für unser Land ist. Die Auflösung dieses Konsenses haben wir Grüne konsequent abgelehnt. Gemeinsam mit den Sozialdemokraten haben wir nun viele der von uns kritisierten Verschlechterungen rückgängig gemacht. Wir haben immer kritisiert, dass die Mitbestimmungstatbestände massiv eingeschränkt wurden. Wir haben außerdem kritisiert, dass unsinnige und impraktikable Fristverkürzungen vorgenommen wurden. Nicht zuletzt ist dringend geboten, die Mitbestimmung bei der Privatisierung zu verbessern.

Das neue LPVG setzt daher die Mitbestimmungsrechte in großen Teilen wieder auf den Stand vor der Novelle von 2007. An manchen Stellen sind die Beteiligungsrechte von Beschäftigten im öffentlichen Dienst weiterentwickelt und ausgeweitet worden.

Ich möchte an dieser Stelle nur einige wenige, aber essentielle Änderungen nennen, die wir eingeführt haben:

  1. Wir haben den Schutzbereich des LPVG auf Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, feste freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen Großteil der Beschäftigten an Theatern erweitert.
  2. Wir haben das beiderseitige Sanktionsrecht eingeführt, damit die Personalräte ihre ihnen zustehenden Rechte besser durchsetzen können.
  3. Als innovative Maßnahme haben wir die prozessbegleitende Mitbestimmung und einen erweiterten Maßnahmenbegriff nach Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts eingeführt.
  4. Wir räumen den Jugend- und Auszubildendenvertretungen mehr Rechte ein, wie zum Beispiel eine Beteiligung an der Auswahl der Ausbildungsleiter und Ausbildungsleiterinnen.
  5. Wir haben eine Regelung zum vorübergehenden Mandatserhalt des Personalrates bei Umwandlung einer Dienststelle eingeführt.
  6. Wir haben eine größtmögliche Mitbestimmung der Personalräte bei allen Formen der Privatisierung eingeführt (so auch bei Public Private Partnerships).

Mit dem neuen LPVG haben wir die Grundlage für ein modernes Personalvertretungsrecht in Nordrhein- Westfalen geschaffen. Wir haben die mitbestimmungsfeindlichen Verschlechterungen der Vorgängerregierung rückgängig gemacht und neue, innovative Instrumente eingeführt.

Anbei übersenden wir Euch zur Information den beschlossenen Gesetzestext, das Protokoll der entsprechenden Sachverständigenanhörung und meine Rede aus der zweiten Lesung des LPVG.

Für Anregungen und Rückfragen stehen wir (unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Ulrike Neuhaus und ich) gerne zur Verfügung. Ihr erreicht uns am besten unter matthi.bolte[ät]landtag.nrw.de oder ulrike.neuhaus[ät]landtag.nrw.de

Herzliche Grüße aus dem Landtag

Euer

Matthi Bolte MdL
Innenpolitischer Sprecher

 

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