Das BKA als Post-Privacy-Vorreiter?

Der Vizepräsident des Bundeskriminalamts, Jürgen Maurer, hat auf dem Europäischen Polizeikongress in Hamburg über Sicherheit und Kriminalität im Internet referiert. Dabei äußerte er sich auch zur Frage der Privatsphäre im Netz. Sein Vortrag gipfelte in der Äußerung „Wer im Internet ist, hat den Privatraum verlassen“ – deshalb könne sich auch niemand über Überwachung im Netz beschweren.

Ich bin fassungslos über solche Äußerungen. Der Vizepräsident des Bundeskriminalamts stellt damit die Verbindlichkeit der Grundrechte im digitalen Zeitalter massiv in Frage. Dass ein hochrangiger Funktionär einer deutschen Sicherheitsbehörde eine solche Position vertritt, darf nicht unwidersprochen bleiben.

Wer den digitalen Wandel im 21. Jahrhundert gestalten will, muss die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger schützen. Freiheitsrechte gelten online wie offline. Nicht zuletzt mit der Ausformulierung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wurde dieser bürgerrechtspolitische Grundsatz auch vom Bundesverfassungsgericht festgelegt.

Klar ist: Das Internet ist ein Spiegel unserer Gesellschaft. Es gibt deshalb auch im Netz Kriminalität. Neue Kriminalitätsphänomene wie beispielsweise Phishing sind ein Problem, von dem viele Menschen betroffen sind – und natürlich hat der Staat auch hier einen Auftrag zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern. Kriminalitätsbekämpfung im Netz muss deshalb immer mit verhältnismäßigen Mitteln geschehen. Das Internet birgt zusätzlich die Herausforderung, Regulierung auch der technischen Netzrealität angemessen zu gestalten.

Artikelbild: © F.Schmidt – Fotolia.com

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