Klimaschutzgesetz NRW: Wir gehen den Treibhausgasen an den Kragen!

Industrieschlot mit Abgasen Am 22. Januar beschloss der Landtag das bundesweit erste Klimaschutzgesetz. NRW geht damit voran und setzt nicht weniger als einen Meilenstein für die deutsche Klimaschutzpolitik. Für die Industrie und Wirtschaft bietet das neue Gesetz die Chance, früher als andere die Weichen für die Zukunft stellen zu können.

 Verbindliche Ziele

Die gesetzliche Festschreibung verbindlicher Klimaschutzziele war ein zentrales GRÜNES Versprechen in den letzten Landtagswahlkämpfen. Versprochen – gehalten! Wir definieren mit dem Klimaschutzgesetz das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um 25 Prozent zu senken, bis 2050 um mindestens 80 Prozent (im Vergleich zu 1990). Damit trägt unser Bundesland ein großes Stück dazu bei, dass Deutschland und die Europäische Union ihre Klimaschutzziele überhaupt erreichen können.

 Nordrhein- Westfalen ist nicht nur Energieland Nummer 1, sondern auch der größte Emittent von Treibhausgasen. Dies bedeutet auch eine besondere Ausgangslage gegenüber den anderen Bundesländern: Rund ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen entstehen in NRW. Seriös zu arbeiten heißt deshalb auch, sich erreichbare Ziele zu setzen. Die Zielformulierung des Klimaschutzgesetzes mit minus 25% gegenüber 1990 liegt zwar niedriger als die Absichtserklärungen der Bundesregierung, bis 2020 40% einzusparen. Das Urteil der Fachleute im Beratungsverfahren war deshalb einhellig: Die Ziele sind realistisch, aber gleichwohl ambitioniert!

 Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen

Klimaschutz ist eine Jahrhundertaufgabe. Das bedeutet auch, dass die Leitentscheidungen des Klimaschutzgesetzes noch in konkrete Maßnahmen übersetzt werden müssen. Diese sollen im Klimaschutzplan entwickelt und festgehalten werden. Hierbei ist zweierlei wichtig: Erstens ermöglicht dieses Verfahren eine breite Diskussion mit allen Beteiligten. Denn wenn wir das Klima erfolgreich schützen wollen, gelingt dies in erster Linie dadurch, dass wir alle mitnehmen. Auch diejenigen, die heute dem Klimaschutzgesetz noch skeptisch gegenüberstehen und Nachteile für die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Industrie fürchten, wollen wir in diesem Prozess überzeugen, dass Klimaschutz Fortschritt ist, zukunftsfähige Arbeit schafft und damit letztlich den Wirtschaftsstandort stärkt.

 Zweitens ermöglicht die gesetzliche Festschreibung von Leitzielen und die Formulierung des Weges zu ihrer Erreichung in einem flexiblen Verfahren, auch auf kurzfristige Entwicklungen zu reagieren. Nicht allein die technische Entwicklung macht eine Überprüfung der eingeschlagenen Pfade immer wieder notwendig. Gerade im Bereich der erneuerbaren Energien haben über die letzten Jahre tiefgreifende Innovationen zu großen Veränderungen geführt. Auch lokale und regionale Anpassungen sind in diesem Verfahren eher möglich.

 Der erste Klimaschutzplan wird derzeit erarbeitet. Er soll Ende 2013/Anfang 2014 abgeschlossen sein und dann alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.

 Tipp: Energiewende live im Netz

Wer die Energiewende live verfolgen will, findet unter www.agora-energiewende.de nicht nur aktuelle Datensätze (mit wenigen Stunden Zeitverzug), sondern auch Hintergrundinfos, wie der Umstieg auf die Erneuerbaren gelingen kann. Das Klimaschutzgesetz NRW hat übrigens einen eigenen Twitteraccount: Auch nach Beschluss des Gesetzes lohnt es sich, @klimagesetznrw zu folgen!

 Bild: © Gina Sanders – Fotolia.com

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