Antrag: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bringen in der kommenden Woche den Antrag „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!“ in den Landtag ein, um eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung im Internet zu erreichen. Dazu erklären Matthi Bolte, netzpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Landtag NRW, und Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

Matthi Bolte: „Digitale Teilhabe muss heute selbstverständlich sein. Die Telekom sendet ein fatales Signal, wenn ihre eigenen Dienste in der neuen Tarifstruktur bevorzugt durchgedrückt werden und andere damit benachteiligen. Das widerspricht dem Ziel von Netzneutralität. Ein wesentliches Verbraucherrecht im digitalen Zeitalter ist dadurch unter Druck geraten. Mit unserer Initiative machen wir klar, dass es kein ‚Zwei-Klassen-Internet‘ geben darf.“

Alexander Vogt: „Netzneutralität bedeutet, dass alle Inhalte gleichberechtigt im Netz transportiert und einzelne Dienste nicht bevorzugt behandelt werden. Diese gleichberechtigte Übertragung ist der Erfolg des freien und offenen Internets und Innovationsmotor der Digitalisierung. Um Netzneutralität zu gewährleisten, muss sie gesetzlich abgesichert werden.“

Hintergrund-Informationen:

Netzneutralität bezeichnet die diskriminierungsfreie Übermittlung aller Datenpakete (so genanntes Best-Effort-Internet). Das bedeutet: Jedes Datenpaket im Internet wird gleichberechtigt übertragen, es findet keine Priorisierung bestimmter Inhalte, Dienste oder Anwendungen statt. Dies war bisher selbstverständlich. Seit einigen Jahren versuchen einige Zugangsanbieter, diesen Grundsatz zu durchbrechen. In diesem Zusammenhang ist auch die Tarifreform der Deutschen Telekom zu sehen: Die Kontingentierung von Datenvolumina stellt nicht selbst einen Verstoß gegen die Netzneutralität dar, dieser kommt erst dadurch zustande, dass die Nutzung eigener Dienste wie „Entertain“ nicht auf das zur Verfügung stehende Kontingent der Nutzerin oder des Nutzers angerechnet werden. Anders gesagt: Wer bei der Telekom statt bei der Konkurrenz ein Video lädt, wird bevorzugt behandelt. Dadurch kommt es zu Eingriffen in wichtige Verbraucherrechte, weshalb u.a. die Verbraucherzentrale NRW bereits gegen die Deutsche Telekom vorgeht. Wenn das gebuchte Datenkontingent verbraucht ist, wird die Geschwindigkeit auf 384 Kilobit/Sekunde gedrosselt. Mit dieser Geschwindigkeit ist die Nutzung zahlreicher Dienste, die heute selbstverständlich zur normalen Internetnutzung gehören, nicht mehr möglich. Dieser Ausschluss von der digitalen Teilhabe ist nicht vertretbar.

 

Den vollständigen Antrag findet Ihr hier.

 

Artikelbild: (c) Gina Sanders/fotolia.de

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