Protokollrede: Änderungsgesetz zum Zensusausführungsgesetz

Anrede,

manch einer wird sich noch an den Zensus 2011 erinnern und auch an die Diskussionen, die es zu dieser Volkszählung gegeben hat. Sie waren weit geringer, als der große gesellschaftliche Streit um die Volkszählung des Jahres 1987, aber dennoch wurden auch zum Zensus 2011 durchaus berechtigte Argumente vorgetragen.

Ich habe damals mehrfach darauf hingewiesen, dass das zugrundeliegende Zensusgesetz des Bundes Schwachstellen aufweist, aber diese Schwachstellen nicht zur Gänze durch Landesrecht zu reparieren sind. So wurde beispielsweise schon grundsätzlich der Zensus als registerdatengestützte Volkszählung kritisiert, bei der Datensätze zusammengeführt wurden. Dies wurde durchaus kritisch diskutiert, gerade auch mit Blick auf die Vorgaben des Volkszählungsurteils.

Nichtsdestotrotz haben wir GRÜNE, aber auch die beteiligten Stellen auf Landes- und Kommunalebene, den Zensus hier in NRW begleitet und immer wieder versucht, für Transparenz zu sorgen, wenn Fragen auftauchten. Diskussionen ergaben sich zunächst um die Kostenerstattung für die Kommunen als durchführende Stellen, das haben wir als Landesgesetzgeber im November 2010 vernünftig gelöst. Ich erinnere aber auch an den Versuch von NPD-Funktionären, die eigenen Parteimitglieder als Erhebungsbeauftragte zu rekrutieren oder auch an kritische Rückmeldungen zur Zensus-Hotline.

Als letzte Bemerkung zum Datenschutz beim Zensus 2011 möchte ich gerne auch auf den aktuellen Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit verweisen. Der LDI hat darin die durch das Zensusausführungsgesetz gebotene Abschottung des Zensus von anderen Verwaltungstätigkeiten dokumentiert, die statistische Erfassung als unproblematisch betrachtet und eine positive Gesamtbilanz gezogen.

Meine Damen und Herren,

diese Bemerkungen zur Bilanz des Zensus 2011 wollte ich gerne voranstellen, bevor ich zum vorliegenden Gesetzentwurf komme. Dieser Gesetzentwurf regelt lediglich, dass die Feststellung der in absehbarer Zeit vorliegenden Ergebnisse durch Verwaltungsakt gegenüber den Gemeinden erfolgt. Dies ist eine sinnvolle Regelung, weshalb die Beratungen entsprechend kurz waren. Wir stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu.

Die Einwohnerinnen- und Einwohnerstatistik wird somit 24 Jahre nach der letzten Volkszählung auf den Stand der Dinge gebracht. Die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden infolge des Zensus 2011 wieder eine aktuelle Datenbasis für ihre Entscheidungen haben.

Vielen Dank.

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