Rede zum Jugendmedienschutz

Plenarrede am 17.10.2013 zur Großen Anfrage der Piratenfraktion “Jugendmedienschutz und Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)”. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage ist hier nachzulesen.

Matthi Bolte (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bald drei Jahre her, dass der Landtag in seiner Sitzung am 16. Dezember 2010 den 14. Rundfunkänderungs-staatsvertrag einstimmig abgelehnt hat. Das war, wie Prof. Sternberg es gerade schon umrissen hat, ein bemerkenswerter Vorgang, auch wenn es nicht der allererste abgelehnte Staatsvertrag war, sondern der zweite.

Ich glaube aber, es ist tatsächlich ein bemerkenswerter Vorgang, aus dem – das habe ich damals auch schon gesagt – gerade für uns als Landtag auch eine Verantwortung erwachsen ist, bei der Gestaltung eines zukunftsfähigen Kinder- und Jugendmedienschutzes mitzuwirken.

Wir haben heute in dieser 42. Sitzung nicht die Antwort auf das Leben des Universums und den ganzen Rest vorliegen, aber immerhin die Antwort auf eine Große Anfrage der Piratenfraktion. Ich finde, die wichtigste Antwort aus dieser Großen Anfrage ist: Es gibt schlicht und ergreifend noch keinen neuen Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Aber es gibt Vorgaben und Leitlinien, anhand derer eine solche Novelle entstehen soll.

Wir haben immer gesagt – das ist auch weiterhin der Fall –: Wir wollen einen Kinder- und Jugendmedienschutz, der effektiv wirkt, der die Freiheit des Internets achtet und der auch in technischer Hinsicht der Netzrealität angemessen ist. Ich finde, in der Antwort der Landesregierung sind viele Eckpunkte erkennbar, die das widerspiegeln.

Das oberste Ziel der Neufassung eines Staatsvertrages muss eine rechtssichere und für alle nachvollziehbare Regelung sein. Es war gerade dieses Thema, meine Damen und Herren, das damals bei sehr vielen Menschen Verunsicherung hervorgerufen hat. Wenn man sich den Staatsvertrag vornimmt, dann muss das gewährleistet sein.

Auch die Frage der Freiwilligkeit war damals hoch umstritten. Dass Freiwilligkeit wirklich freiwillig sein muss, ist ein Thema, das wir aufgreifen müssen. Die Frage des Anbieter-Begriffs wird immer wieder thematisiert. Das sind alles Fragen, bei denen wir aus der Novelle 2010 für eine Neuregelung lernen müssen.

Der zweite Punkt, den ich aufgreife, ist der, dass es der Netzrealität angemessen sein muss, worüber wir da sprechen. Das ist die Tatsache, dass die Welt im Internet eine andere ist als in den klassischen Medien. Dem muss sich der Kinder- und Jugendmedienschutz stellen. Das machen wir, wenn wir Kinder und Jugendliche in der Medienkompetenz fördern. Herr Kollege Vogt hat eben schon viele Projekte umrissen, die es gibt, mit denen wir unter Rot-Grün Verbesserungen herbeigeführt haben.

Es geht aber auch um neue Regelungsinhalte wie User-generated Content. Das hat damals viel Verunsicherung, viel Kritik herbeigeführt. Dazu kommen Fragestellungen wie der internationale Rahmen, den das Internet mit sich bringt, aber auch neuere Entwicklungen wie mobiles Internet, bei dem wir es auch mit Regelungshorizonten zu tun haben, die wir aus anderen Bereichen der Medienregulierung so nicht kennen.

Was ich auch an einer Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ganz wichtig finde, ist die Erkenntnis, dass Kinder und Jugendliche auch unterschiedliche Schutzbedürfnisse und Schutznotwendigkeiten haben.

Meine Damen und Herren, ich glaube, das waren eher die kritischen Punkte als allein die Frage, ob es genügend Konsultationen, genügend Beteiligung der Community gab. Ich glaube, es waren eher die inhaltlichen Fragestellungen, die damals zum Scheitern der Novelle geführt haben.

Ich will aber auch sagen, dass durchaus viel passiert ist. Man kann sich nicht hier hinstellen und sagen, es sei nichts passiert, es habe keine Beteiligung gegeben. Auch das ist gerade schon umrissen worden. Die Landesregierung hat ja eine breite Beteiligung, eine breite Online-Konsultation genau zu diesem Thema Jugendmedienschutz durchgeführt: Wie kann das zukunftsfähig aufgestellt werden?

Es hat auch Verbesserungen bei den Informationsrechten bei der Erstellung von Staatsverträgen gegeben. Der Landtag wird frühzeitig informiert, wenn Staatsverträge am Horizont auftauchen. Wir haben insgesamt, glaube ich, auch die Chance ergriffen, die Diskussion neu und mit vielen Beteiligten zu führen. Es gab, wie gesagt, diverse Diskussionen und Konsultationen. Sich hinzustellen und zu behaupten, es sei gar nichts passiert, ist ziemlich neben der Realität.

Ich finde es richtig, dass dieser Prozess viel Zeit beansprucht, Herr Prof. Sternberg. Sie haben das eben als eine liegen gebliebene Baustelle thematisiert. Nein, das finde ich überhaupt nicht. Es ist völlig richtig, dass man sich die Zeit nimmt. Wir haben es damals ganz klar gesagt. Es geht nicht darum, dass wir ein paar Formulierungen aus der alten Novelle ändern, und auch nicht darum, das Ganze ein bisschen hübscher zu verkaufen. Vielmehr geht es um einen Rechtsrahmen, der einen Rahmen für die Bedingungen des digitalen Zeitalters schafft.

(Beifall von den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss zum Schluss kommen. Mir ist es aber schon wichtig, zu betonen, dass wir in den vergangenen drei Jahren Verbesserungen bei den Informationsmöglichkeiten für das Parlament herbeigeführt haben. Das ist richtig so. Es ist auch richtig, dass wir als Parlament den Anspruch haben, politischen Willen zu formulieren. Ich glaube aber, dass das, was Sie mit dem imperativen Mandat vorgeschlagen haben, so nicht funktionieren wird. Es kann auch nicht funktionieren, wenn eine Landesregierung überhaupt keine Möglichkeiten mehr hat, in Verhandlungen Spielräume aktiv zu nutzen.

Lassen Sie uns auch diese Fragen in der vor uns liegenden Ausschussdebatte thematisieren. Lassen Sie uns das Thema „zukunftsfähiger Kinder- und Jugendmedienschutz“ gemeinsam vernünftig ausgestalten. Das werden wir im Ausschuss tun – und nicht nur dort; das verspreche ich Ihnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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