Rede zum Korruptionsbekämpfungsgesetz

Plenarrede am 18.12.2013 zum Gesetzentwurf der Landesregierung: “Gesetz zur Änderung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und weiterer Gesetze“.

Matthi Bolte (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend über die Neufassung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes. Es ist eine Neufassung, die viele Punkte nachvollzieht, die sich als notwendig erwiesen haben, seit eine rot-grüne Landesregierung dieses Gesetz vor etwa zehn Jahren auf den Weg gebracht hat.

Korruption schadet dem Vertrauen in den Staat, schadet dem Vertrauen in öffentliche Stellen. Sie ist ein aktuelles Thema, und sie bleibt ein aktuelles Thema. Nach dem Bundeslagebild gab es im Jahre 2011 1.528 Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsdelikten, nach dem nordrhein-westfälischen Lagebild 348 Ermittlungsverfahren im Jahre 2012. Diese Fallzahlen dokumentieren, dass wir es mit einem real existierenden Problem zu tun haben.

Das Gesetz, das wir in Nordrhein-Westfalen haben, leistet einen Beitrag, aber eine wirkliche Effizienz – ich bin froh, dass auch Hans-Willi Körfges das eben in seiner Rede in dieser Deutlichkeit angesprochen hat – werden wir nur durch eine bundeseinheitliche Regelung erreichen können. Der Grund ist, dass derzeit die Erkenntnisse nicht auf Bundesebene erfasst werden, sondern allenfalls auf Ebene der Länder, aber auch da nach unterschiedlichen Kriterien. Da zeigt sich eine Baustelle, die auf der Bundesebene jetzt angegangen werden muss.

Ähnliches gilt für den Whistleblowerschutz. Auch da bin ich an konkreten Änderungsvorschlägen durchaus interessiert. Wir haben dazu ja im Februar eine Anhörung, auf die wir gespannt warten.

In Nordrhein-Westfalen haben wir mit der Anzeigepflicht nach § 12 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes einen wesentlichen Bestandteil zur Verdachtsgewinnung. Es bleibt dabei: Es ist gut und richtig, dass es das Register gibt, dass es diese Regelung gibt, denn – das fand ich in der Anhörung im Innenausschuss sehr interessant – das Korruptionsbekämpfungsgesetz entfaltet seine Wirkung nicht alleine durch seine konkreten Regelungen zum Vergaberegister, sondern auch dadurch, dass konkrete Regelungen zur Korruptionsprävention getroffen worden sind. Darüber hinaus entfaltet es eine generalpräventive Wirkung.

Es hat sich in den letzten zehn Jahren bei vielen öffentlichen Stellen, bei vielen Akteuren, auch bei Aktiven in den kommunalen Gremien ein Bewusstseinswandel gezeigt. Dieser Bewusstseinswandel ist wichtig, weil dadurch das Bewusstsein für ein konkretes Problem namens Korruption geweckt wurde. Durch kontinuierliche Präventionsarbeit wird dieses Bewusstsein weiterhin erhalten.

Wir haben diesen Bewusstseinswandel auch durch alle Sachverständigen in der Anhörung attestiert bekommen. Darüber hinaus wissen wir das aus unseren Gesprächen mit den Menschen in der kommunalen Praxis. Insofern kann ich sagen: An der Stelle war diese Anhörung ein Gewinn.

Wenn ich mir anschaue, wie sich die Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition im Ausschussverfahren präsentiert haben, dann stelle ich fest:

Einige Themen, die kritisch beleuchtet wurden, sind inzwischen abgeräumt. Die Frage der Ehrenamtlichen bei den Kammern – Hans-Willi Körfges hat es angesprochen – ist durch das MIK eindeutig dahin gehend beantwortet worden, dass die Befürchtungen unberechtigt waren.

Ansonsten haben wir eine totale Arbeitsverweigerung der Opposition erlebt. Sie haben an einigen Stellen immer mal wieder aufgeführt, dass Ihnen etwas nicht gefällt. Die FDP hat gesagt, dass sie das Gesetz in Gänze ablehnt, weswegen sie sich nicht bemüßigt fühlt, konkrete Änderungsvorschläge zu machen. Die CDU hat heute wieder einige Kritikpunkte angemerkt. Auch da sind keine konkreten Vorschläge gekommen. Sie haben vor einigen Jahren die Laufzeit des Gesetzes noch verlängert, ohne an dem Gesetz etwas geändert zu haben. Das ist für mich ein Zeichen dafür, dass Sie entweder das Gesetz gut finden oder dass Sie einfach kein Interesse am Thema „Korruptionsbekämpfung“ haben. Ich tendiere zum Letzteren.

Was wir heute von der Piratenfraktion vorgelegt bekommen haben, das toppt aus meiner Sicht wirklich alles. Ihnen ist offensichtlich nicht bewusst, dass die Laufzeit des Gesetzes bereits bis Ende 2014 verlängert ist. Außerdem haben Sie ein halbes Jahr ins Land gehen lassen, nämlich seit Ende Juni, seitdem es den Gesetzentwurf der Landesregierung gibt, ohne irgendeinen konkreten Vorschlag zu machen. Sie hatten genug Zeit, sich konkrete Änderungen auszudenken. Was der Budenzauber heute soll, das weiß ich nicht. Für mich ist das ein großes Fail.

Ich will nicht bestreiten, dass das Gesetz, so wie wir es in Nordrhein-Westfalen haben, nicht jede Dimension des breiten Feldes Korruptionsbekämpfung abdeckt und nicht jeden Fehler korrigieren kann. Aber es hat sich gezeigt, dass wir einen Bewusstseinswandel geschaffen haben. Wir haben auch ein konkretes Instrumentarium geschaffen, mit dem wir der Lösung dieses Problems ein Stück weit näher kommen. Von daher ist es notwendig, dass dieses Gesetz erhalten bleibt und so geändert wird, wie es vorgeschlagen ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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