Antwort auf die Große Anfrage zu Verbraucherschutz im Netz

Anfang August 2013 habe ich die Große Anfrage „Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz schützen – Freiheit des Internets sichern!“ an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW gestellt. Die Antwort liegt nun vor.

Dadurch gibt es erstmals einen gebündelten Überblick über alle Akteure, die in Nordrhein-Westfalen für Verbraucherschutz im Internet sorgen. Die gute Nachricht: Im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es sehr viele Aufklärungsangebote, die Sensibilität für das Thema ist in Nordrhein-Westfalen hoch. Wir wollen, dass NRW zum Medienkompetenzland Nummer Eins wird. Dafür sollen die medienpädagogischen Projekte und Initiativen weiter gefördert und ausgebaut werden. Gerade in ländlichen Räumen brauchen wir zusätzliche Angebote. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher können sich am besten schützen, wenn sie über Chancen und Risiken informiert sind. Einer der nächsten Schritte, die die Landesregierung plant, ist der Ausbau des Beratungsangebots durch die Verbraucherzentralen. Das Verbraucherschutzministerium will das Netz aus Beratungsstellen weiter ausbauen. Die Zahl von bisher 59 örtlichen Verbraucherzentralen in NRW soll auf 62 bis zum Jahr 2015 erhöht werden. Zuletzt wurden die beiden Beratungsstellen in Soest und Dülmen neu eröffnet. Und auch das ist eine gute Entwicklung: Das breit aufgestellte Angebot für Kinder und Jugendliche soll durch einen noch stärkeren Ausbau der Programme für ältere Menschen erweitert werden. Das ist ein wichtiger Ansatz, denn wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, dass im Prozess der Digitalisierung bestimmte Bevölkerungsgruppen außen vor bleiben.

Warum ist uns dieses Thema so wichtig? NutzerInnen haben einen Schutzanspruch, Politik hat einen Schutzauftrag. Es gibt im Internet Gefahren, vor denen VerbraucherInnen geschützt werden müssen, dazu zählen unter anderem Abo-Fallen und Datendiebstahl. Beispiel Abo-Fallen: Sie verbergen sich oft hinter sogenannten Lebensberatungen, Horoskopen oder vermeintlichen Gratis-Angeboten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch einen Klick auf einen Button wie „Jetzt gratis testen“ auf die falsche Fährte gelenkt und schließen in Wirklichkeit ein überteuertes Abo für eine minderwertige Leistung ab. Um das zu vermeiden, wurde die sogenannte Button-Lösung eingeführt, die verbindlich vorgibt, dass ein Kauf-Button auch wirklich als solcher zu kennzeichnen ist. Unsere Große Anfrage belegt, dass die Button-Lösung ein wirksamer Schutz ist. Im ersten Halbjahr nach Inkrafttreten haben sich die Fallzahlen in Nordrhein-Westfalen halbiert, im ersten Halbjahr 2013 sind sie sogar auf 700 zurückgegangen (von 5.224 im 1. Halbjahr 2012). NRW hatte die Einführung der Button-Lösung auch auf Bundesebene vorantrieben, am 1. August 2012 ist sie in Kraft getreten. Ein weiteres Beispiel für den Erfolg von Verbraucherschutz-Maßnahmen ist der Phishing-Radar der Verbraucherzentralen. Bis Anfang September 2013 konnten dadurch 4.600 betrügerische Internetseiten aufgedeckt werden.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wurden in den vergangenen Monaten und Jahren zudem mit vielfach missbräuchlichen Abmahnungen konfrontiert. Die VZ NRW hat im Jahr 2012 ca. 5400 Beratungen zu Abmahnungen durchgeführt. Forderungen in Höhe von 300-4800 Euro wurden dabei entweder niedergeschlagen oder Vergleiche herbeigeführt. Die Arbeit der Verbraucherzentralen ist auch auf diesem Gebiet unverzichtbar. Viele Fälle von Abzocke und Betrug können durch Beratung aufgeklärt werden, denn der überwiegende Teil der Abmahnungen ist unberechtigt. NRW hatte über den Bundesrat maßgeblichen Anteil an dem neuen „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, das am 1.10.2013 in Kraft getreten ist. Zwar liegen noch keine Zahlen zu Abmahnungen für das Jahr 2013 vor, aber die Landesregierung rechnet in der Beantwortung der Großen Anfrage mit rückläufigen Fallzahlen. Unser Ziel ist es, gesetzliche Regelungen zu treffen, um den Abmahnwahnsinn einzuschränken. Dazu gehört eine Anpassung des Urheberrechts.

Die Landesregierung sagt in der Großen Anfrage außerdem zu, alle für Verbraucher relevanten Informationen künftig nach Open Data Kriterien zu veröffentlichen. Veröffentlichte Daten werden dadurch u.a. in technischen Formaten und Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt, die eine Weiterverwendung ermöglichen. So könnten bspw. Entwickler die bereitgestellten Daten über Lebensmittelkontrollen nutzen, um diese Daten bei Apps mit Restaurant- Tipps o.ä. als weitere Kategorie bereitzustellen. Dadurch werden Verbraucher besser informiert. Wir wollen Open Data und Open Government mit Hilfe der Open Government Strategie des Landes ausbauen und damit mehr Mitbestimmung ermöglichen.

Eine Auswahl an Angeboten zur Medienbildung haben wir hier zusammengestellt.

Artikelbild: Gerd Altmann/ pixelio.de

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