Rede zum Verwaltungsverfahrensgesetz

Plenarrede am 14.5.2014 zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

Matthi Bolte (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer im Stream! Das vorliegende Gesetz zur Modernisierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist – das haben wir gehört – im Wesentlichen eine rechtstechnische Übertragung dreier Bundesgesetze.

Das erste betrifft das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz, das in unser Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen wird. Stichwort: „Frühe Bürgerbeteiligung“. Wenn das alles so funktioniert, wie man es sich vorstellt und wie wir es uns wünschen, führt das zu einer größeren Akzeptanz für Projekte. Das finden wir alle gut, denn daraus resultiert entgegen landläufiger Vorbehalte keine überbordende Verzögerung von Projekten, sondern sie führt eher zu zügigeren Verfahren, zu niedrigeren Kosten und zu weniger Widerstand in der Bevölkerung. Das ist doch etwas, was wir begrüßen können, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Beim zweiten Bereich wird es spannend, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist Viertel vor zehn, da kann man auch einmal über E-Government sprechen. Die Regelungen aus dem E-Government-Gesetz des Bundes sollen jetzt in einem ersten Schritt mit kleinen Änderungen in das Verwaltungsverfahrensgesetz übertragen werden. Auch das ist sicherlich kein Hexenwerk im Föderalismus, dass man eine bundesrechtliche in eine landesrechtliche Regelung überträgt.

Sie alle, die sich damit auseinandergesetzt haben, wissen, dass wir als Grüne zum E-Government-Gesetz des Bundes, welches Frau Korte gerade loben musste, starke Kritik vorgebracht haben. Die E-Mail ist sicherlich noch mit vielen Problemen behaftet – genauso wie auch die qualifizierte elektronische Signatur im Moment noch mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen hat. Da besteht also bundesrechtlicher Nachbesserungsbedarf, Kollege Marsching. Das sehen Sie völlig richtig. Dem soll sich die neue Bundesregierung doch, bitte schön, widmen. Dazu sind Absichten im Vertrag der Großen Koalition verankert, und die müssen jetzt in die Tat umgesetzt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist nämlich: Im Bundesrecht klafft bisher noch eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit in Bezug darauf, mehr Beteiligung und mehr Offenheit zu ermöglichen. Da ist wenig passiert.

Das ist der Punkt, wo NRW den Unterschied machen wird; denn für uns geht es bei E-Government beziehungsweise bei Open Government um weit mehr als eine reine Vereinfachung von Verwaltungsprozessen. Es geht – das haben Sie in den letzten Monaten und Jahren von uns immer wieder an verschiedenen Stellen der Debatte hören dürfen – natürlich klar um mehr Beteiligung durch die Open-Government-Strategie, um mehr Transparenz durch Open-Data und natürlich auch um Verbesserungen im Bereich E-Government.

Dass da Handlungsbedarf besteht, meine Damen und Herren, können Sie nicht zuletzt aus den Ergebnissen des grünen Online-Checks ablesen, der die Kommunen und ihre Internet-Angebote getestet hat. Da haben wir ganz klar gesehen: Es gibt Handlungsbedarf. Das fassen wir jetzt an.

(Beifall von den GRÜNEN)

Was wir dann anfassen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir garantiert vor 21:00 Uhr debattieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

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