Rede zum Landesmediengesetz

Plenarrede am 2. Juli 2014 zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und des Telemedienzuständigkeitsgesetzes

Matthi Bolte (GRÜNE) Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir reden im Moment viel von der Digitalisierung und den Herausforderungen, die die Digitalisierung für die Medienlandschaft mit sich bringt. Gerade gestern ist das bei der Medienversammlung 2014 der LfM ausführlich und facettenreich diskutiert worden. Kollege Schick, Kollege Sternberg, da hätten Sie mal hingehen können. Das war ganz interessant und fast so lehrreich wie die Lektüre der „FAZ“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Vielfalt und Partizipation“ steht als Leitmotiv über diesem Gesetzentwurf. Es war ein tolles Verfahren. Dieses partizipative Verfahren ging über mehr als anderthalb Jahre. Insofern kann man hier nicht von einem Hauruckverfahren sprechen. Ich kann der Staatskanzlei und der Ministerin für dieses gute Verfahren nur danken.

Lieber Kollege Nückel, es ist nicht angebracht, diese partizipative Herangehensweise, die wir jetzt gewählt haben, als „NRW sucht den Supermedienwächter“ abzuqualifizieren. Es war gut, dass Sie noch mal klargestellt haben, dass Sie auch nichts von Bürgerfunk halten. Die Beteiligung der Community und die Medienvielfalt kann man doch nicht in derartiger Weise abqualifizieren. Das ist wirklich nicht in Ordnung, das müssen Sie dringend klarstellen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir haben viel für die Sicherung der Vielfalt getan. Wir stärken den Lokalfunk. Wir sichern natürlich auch die Netzneutralität. Und das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Von Schwarz und Gelb haben wir bisher immer gehört, das solle der Markt richten. Dass Sie heute Änderungsanträge vorlegen, die dokumentieren, dass Sie da einen Erkenntnisprozess durchgemacht haben, ist gut. Es wundert mich allerdings, dass Sie plötzlich auf diese Idee gekommen sind, nachdem Sie das so viele Jahre vergeigt haben.

Fazit, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ein Gesetz ist besonders dann gut, wenn das Gemäkel der Opposition besonders kleinkariert ist. Kollege Sternberg, Kollege Schick und Kollege Nückel, Sie haben uns heute attestiert, dass wir hier einen guten Änderungsantrag vorlegen und heute einem guten Gesetzentwurf zustimmen.

Die kompletten Änderungsanträge resultieren aus der Anhörung. Das hätten Sie hier auch mal anerkennen können.

Herr Kollege Nückel, ein Hauruckverfahren war das nun wirklich nicht. Ich weiß nicht, was Sie da von Ihrem Schlauchboot aus gesehen haben. So kompliziert ist das, was wir in diesen Änderungsantrag geschrieben haben, nämlich alles gar nicht. Das haben Sie eben sogar selber gesagt. Wir haben hier einen guten Gesetzentwurf und einen guten Änderungsantrag vorliegen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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