Plenarrede zur Großen Anfrage zu Funkzellenabfrage, Stillen SMS, IMSI- und WLAN-Catchern

Rede aus der Plenardebatte am 2. Juli über die Große Anfrage der Piratenfraktion „Überwachung und Datenzugriff im Bereich der Telekommunikation. Wie nutzen nordrhein-westfälische Ermittlungsbehörden Funkzellenabfragen, Stille SMS, IMSI-Catcher und W-LAN-Catcher?“

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Herrmann, Sie haben eben bemängelt, dass in der Antwort der Landesregierung schwerpunktmäßig Zahlen geliefert wurden. Sie haben auch nach Zahlen gefragt – das ist eigentlich das ganze Hexenwerk dahinter; dann muss man nicht unbedingt bemängeln, dass man Zahlen zurückbekommt, wenn man nach Zahlen fragt.

Ich kenne das, wenn man eine Große Anfrage stellt und nicht genau das zurückkommt, was man mit der Frage gemeint hat. Aber der Landesregierung zum Vorwurf zu machen, dass sie das beantwortet, was man gefragt hat, das ist, Herr Kollege, nicht ganz optimal.

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Bei der Hälfte der Fragen steht, dass das statistisch nicht erfasst wird!)

Meine Damen und Herren, wir haben tatsächlich sehr viele Zahlen bekommen, auch einige Erläuterungen dazu. Es gibt an der einen oder anderen Stelle auch durchaus Punkte, zu denen man eine Nachfrage stellen kann. Ich finde es völlig in Ordnung, wenn wir im weiteren Verfahren die Große Anfrage möglicherweise noch einmal an anderer Stelle beraten. Man kann sich etwa die Zahlen zu Funkzellenabfragen im Bereich des Polizeipräsidiums Bielefeld anschauen, die von 159 im Jahre 2012 auf 327 im Jahre 2013 gestiegen sind. Das sind erst einmal nackte Zahlen. Aber wenn da solche Veränderungen zu finden sind, dann ist eine Nachfrage durchaus möglich. Man kann diesen Einzelfällen also durchaus auf den Grund gehen.

Grundsätzlich müssen wir hier aber Folgendes feststellen: Wir bewegen uns im Bereich der Bundesgesetzgebung. Hans-Willi Körfges hat darauf dankenswerterweise eben schon hingewiesen. Auch der Minister hat in seiner Antwort auf die Große Anfrage klargestellt, dass für den Bereich der Strafverfolgung, den Sie abgefragt haben, die Regelungen der Strafprozessordnung einschlägig sind. Damit wäre also der Bundesgesetzgeber zuständig. Trotzdem können wir natürlich darüber beraten.

Ich möchte gerne darauf hinweisen, dass die grüne Bundestagsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode nach den Ereignissen in Dresden Anfang 2011 – Stichwort: Handygate – zum Thema „Funkzellenabfrage“ einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hat; denn da gehört er hin.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine ähnliche Lage haben wir bei Stillen SMS. Man kann da zunächst mal den Effekt der großen Zahl erkennen. Es sieht an einigen Stellen, wenn man sich nicht so intensiv damit auseinandergesetzt hat, möglicherweise erschreckend aus, etwa die Zahlen für Bonn, wo es 6.100 Ortungsimpulse im Jahre 2011 gegeben hat, die 2012 plötzlich auf 27.000 hochgingen und im Jahre 2013 wieder herunter. Recklinghausen war zwei Jahre in der Statistik auf null und hatte dann plötzlich über 6.000 Ortungsimpulse. In Düsseldorf ging die Zahl von 22.600 in 2011 auf 2.900 im Jahre 2013 herunter. Das sind sicherlich Schwankungen, die man sich anschauen kann. Das sind große Zahlen, die zum überwiegenden Teil aus der Tatsache herrühren, dass es sich bei Ortungsimpulsen um einen technischen Vorgang handelt, wo pro Einzelmaßnahme viele Hundert einzelne Impulse versandt werden müssen. So ist das zu erklären.

Aber nichtsdestotrotz ist die Debatte an der Stelle natürlich sinnvoll. Denn es ist immer richtig – da gebe ich Ihnen, Herr Kollege Herrmann, absolut recht –, die Frage der Verhältnismäßigkeit von Einsatzmitteln zu diskutieren.

Wir haben an verschiedenen Stellen Klarstellungen herbeigeführt, wenn wir uns etwa anschauen – wir haben den Bereich des Bundesgesetzgebers nun verlassen –, was zu den IMSI-Catchern letztes Jahr im Polizeigesetz geregelt wurde. Wir haben im Landesrecht eine deutliche Klarstellung und Präzisierung des Einsatzbereiches Gefahrenabwehr erreicht. Wir haben auch die Prüfungsvoraussetzungen hochgesetzt. Das alles ist gut und richtig gewesen.

Es ist, glaube ich, gut, dass wir diese Debatte an verschiedenen Stellen führen. Wir können im Innenausschuss auch gerne über diese von Ihnen geforderte Matrix reden. Mir geht es da durchaus ähnlich wie Hans-Willi Körfges: dass ich aus dem Antragstext noch nicht unbedingt ersehen kann, was uns das bringt außer beschriftetem Papier.

Sie haben Fragen gestellt, Sie haben Zahlen bekommen. Das ist normale parlamentarische Arbeit. Damit kann man die Debatte nun weiter führen. Lassen Sie uns das nach vorne diskutieren. Wir haben eine ganze Menge Erkenntnisse, die wir jetzt nach vorne diskutieren sollten. Da kann man auch an der einen oder anderen Stelle nachfragen. Für mich zeigt die Debatte aber auch, wie wir sie in den letzten Jahren immer geführt haben, dass wir mit der rot-grünen Landesregierung und mit den sie tragenden Fraktionen auf einem sehr guten Weg sind für einen Grundrechtsschutz und für Verhältnismäßigkeit in der Polizeiarbeit.

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege Bolte, die Redezeit.

Matthi Bolte (GRÜNE): Wir haben heute sehr unaufgeregt diskutiert. Ich wünsche mir, dass wir uns für die innenpolitischen Debatten angewöhnen, das häufiger zu tun, um damit ein bisschen von dem „Höher, Schneller, Weiter“ wegzukommen, das wir sonst so oft haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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