Rede zur Personalausstattung des Landesdatenschutzbeauftragten

Rede im Plenum am 4.12.2014 zum Antrag der Piratenfraktion zur Personalausstattung des Landesbeuaftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Matthi Bolte (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Herrmann, Sie haben sich beklagt, dass es bei der Einbringung Ihres Antrags im HFA keine Debatte gab. Ich habe noch einmal nachgefragt: Auch Ihr Kollege, Herr Schulz, hat zu Ihrem Antrag nichts gesagt. Insofern müssen Sie sich, glaube ich, nicht unbedingt beschweren. Sie hätten ohne Weiteres in die Sitzung gehen und dort Ihren Antrag ausführlich begründen können. Der HFA ist bekannt dafür, dass es da Redner gibt, die das mit der Redezeit großzügig auslegen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Herr Moritz, Sie haben nach der Realität gefragt. Die Realität – das hat sich in der letzten Zeit immer wieder gezeigt – beweist, dass der Datenschutz bei der CDU nicht wirklich in guten Händen ist.

(Zuruf von der CDU: Oh!)

Sehen Sie sich einmal an, wen Sie vor einem Jahr als Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durchgesetzt haben: das war nämlich Frau Voßhoff. Sie hat das Amt entkernt; sie hat keinen Gestaltungswillen gezeigt, sie hat ein ganzes Jahr lang jede Chance verpasst, sich mit Beiträgen über die Zukunft des Datenschutzes einzubringen. Constanze Kurz hat kürzlich in der „FAZ“ geschrieben: „Die neue Datenschutzbeauftragte ist ein Desaster.“ Das ist die Realität.

(Beifall von den PIRATEN)

Gleiches gilt auch noch auf der europäischen Ebene. Da wird seit mittlerweile knapp drei Jahren die europäische Datenschutz-Grundverordnung verschleppt, maßgeblich durch die deutsche Bundesregierung. Erst in dieser Woche gab der Digital-Kommissar Oettinger die Parole aus: „Übertreibt es nicht mit dem Datenschutz.“ – Das ist die Realität, wenn man der CDU das Thema „Datenschutz“ überlässt.

Das sind sämtlich Grüße aus einer vergangenen Zeit, als Datenschutz noch in eine wettbewerbsfeindliche Schmuddelecke gestellt wurde. Aber es gibt jüngere Entwicklungen, die zeigen: Da gehörte er nie hin. – Datenschutz kann ein Wettbewerbsvorteil sein, weil inzwischen viele Bürgerinnen und Bürger gesehen haben, dass der Schutz ihrer Privatsphäre wichtig ist, und dass es viele Bürgerinnen und Bürger gibt, denen der Schutz ihrer Privatsphäre wichtiger ist, als das für Frau Voßhoff und Herrn Oettinger der Fall ist.

Insofern, lieber Kollege Herrmann, ist es durchaus gut, immer wieder die Debatte über einen zukunftsfähigen Datenschutz fachlich zu führen. Ich verweigere mich dieser Diskussion nicht. Sie haben in Ihrem Antrag eine Reihe von Herausforderungen aufgezeigt. Das ist richtig. Sie haben ganz konkret als neue Aufgaben eine Antiterror-Datei und eine Rechtsextremismus-Datei ins Feld geführt. Das sind natürlich gewichtige Punkte, aber es geht insgesamt um die Aufstellung des LDI in den Bedingungen des digitalen Zeitalters.

Und weil das so ist, weil es richtig ist, diese Debatte zu führen, sind wir von Rot-Grün 2011 hingegangen und haben die Personalausstattung nicht nur auf den Stand gebracht, wie er vor der Regierungsübernahme von CDU und FDP war – im Übrigen, Kolleginnen und Kollegen, Sie haben damals das Streichkonzert begonnen –, sondern wir sind darüber hinausgegangen und haben die Ausstattung beim LDI verbessert. Das war ein klarer rot-grüner Erfolg, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wenn ich mir anschaue, wie wir debattieren, dann stelle ich fest: Es geht nicht allein um die Frage der Stellenausstattung, sondern wir sehen immer wieder, gerade auf der Fachebene, dass Sie eigentlich auch eine Systemfrage stellen. Es geht nicht einfach nur um Stellen und Broschüren, sondern Sie wollen eigentlich ein anderes System im Datenschutz.

Wir haben seit vielen Jahrzehnten ein System, nach dem es eine Aufsicht ex post gibt. Das heißt also, dass die meiste Verantwortung bei den internen Datenschutzbeauftragten liegt, und nicht, dass es erst nachgelagert eine öffentliche Datenschutzaufsicht gibt. So wird das seit Jahrzehnten praktiziert. Sie wollen den LDI mit immer neuen Aufgaben befrachten und würden am liebsten sehen, wenn immer ein Datenschutzkontrolleur daneben steht. Das kann man so sehen, aber dann muss man sagen, dass dafür selbst die 21 Stellen, die Sie beantragt haben, nicht ausreichen.

Überhaupt habe ich mich gefragt, wie Sie eigentlich auf diese 21 Stellen gekommen sind. Anders als es der Kollege Kern gerade vermutet hat, bedeuten 21 Stellen keine Verdoppelung, sondern lediglich ein Plus von knapp 50 %. Ich habe mir das so erklärt: 21 ist die Hälfte von 42, aber Ihr Antrag ist nicht die halbe Antwort auf die Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

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