Nein zur Videoüberwachung in Meschede!

meschedeueberwachungHeute entscheidet der Stadtrat von Meschede (Hochsauerlandkreis) über die Einführung einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Die politischen wie rechtlichen Grundlagen sind aus GRÜNER Sicht zweifelhaft.

Was ist geplant?

Die Stadt Meschede will sich gegen Sachbeschädigungen – etwa durch Graffiti oder zerstörte Parkbänke – wehren. Dazu sollen Videokameras installiert werden, in einer ersten Phase zunächst in einer Bahnunterführung nahe der Innenstadt. Meschede sieht sich damit in einer datenschutzpolitisch zweifelhaften Vorreiterrolle. Dass Kommunen in eigener Regie öffentliche Räume überwachen, kommt in NRW bisher nicht vor. Allein die Polizei hat hierfür eine Befugnis: §15a des Polizeigesetzes sieht die Möglichkeit zur Videoüberwachung vor. Eng begrenzt auf Schwerpunkte schwerer Kriminalität. Auf dieser Grundlage gibt es im ganzen Land nur zwei polizeiliche Videoüberwachungen, nämlich in der Düsseldorfer Altstadt und in Mönchengladbach.

Was spricht gegen die Videoüberwachung?

Gegen die Videoüberwachung sprechen sowohl rechtliche als auch politische Gründe. Rechtlich ist die Sache klar: Die in Meschede geplante Videoüberwachung ist rechtswidrig. So hat es der Landesdatenschutzbeauftragte, eindeutig festgestellt. Die Stadt beruft sich auf eine Regelung des Datenschutzgesetzes NRW, demzufolge Videoüberwachung zur Sicherung des Hausrechts zulässig wäre. Diese Regelung ist jedoch bei einem Areal, das von der Allgemeinheit benutzt wird, nicht einschlägig.
Verpixelung ist keine Lösung

An dieser grundsätzlichen Unzulässigkeit ändert auch die Verpixelung nichts. Die Stadt plant, die Videoaufnahmen 72 Stunden verpixelt zu speichern. In dieser Zeit sollen die Aufnahmen nach Vorfällen entsperrt werden können. Diese Technik mag zwar datenschutzfreundlicher wirken, reduziert die Eingriffstiefe in die Freiheitsrechte aber nicht. Die überwachten Menschen ändern ihr Verhalten unter dem Eindruck der Beobachtung – unabhängig davon, in welcher Form konkret die Daten verarbeitet werden.
Gerichte werden es entscheiden müssen

Jenseits der rechtlichen Debatte, die am Ende wahrscheinlich Gerichte werden entscheiden müssen, hat die geplante Videoüberwachung auch eine politische Dimension. Was in Meschede passiert, ist ein weiteres Beispiel für den steten Tropfen, der den Stein der Freiheit höhlt. Mangelndes Bewusstsein für den Wert der Freiheit von allgemeiner Überwachung und eine Geringschätzung des Datenschutzes sind gerade in Zeiten des NSA-Skandals höchst problematisch. Die geplante Überwachung ist ein völlig unverhältnismäßiger Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte. Ein Mensch, der überwacht wird, ist nicht frei. Das gilt erst recht, wenn er wie in Meschede auf der Picknickdecke im Park überwacht wird.

 

 

 

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