Plenarrede zum Meldegesetz

Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Meldegesetzes Nordrhein-Westfalen am 2. September 2015.

Matthi Bolte (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Minister Jäger! Verehrte Frau Ministerin Schäfer! Herr Fraktionsvorsitzender Mostofizadeh! Lieber Fraktionsvorsitzender Römer! Ich glaube, dieses Meldegesetz debattieren wir heute zwar leider zu etwas späterer Stunde, aber seitens der regierungstragenden Fraktionen und seitens der Landesregierung vor einem gut repräsentierten Publikum.

Es gibt nicht viele Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Freude am Melderecht haben. Ich zähle mich allerdings dazu. Insofern möchte ich trotz der fortgeschrittenen Stunde die Gelegenheit nutzen, einen kurzen Blick darauf zu werfen, warum das Meldegesetz Nordrhein-Westfalen jetzt so wird, wie die Landesregierung es vorschlägt und wie es der Innenausschuss bereits am vergangenen Donnerstag beschlossen hat.

Seit der Föderalismusreform liegt die Zuständigkeit für das Meldewesen ausschließlich beim Bund. Der Bund ist dieser Zuständigkeit im Sommer 2012 nachgekommen. Viele erinnern sich an die Fußballeuropameisterschaft. Im Deutschen Bundestag wurde mit den Stimmen von CDU und FDP ein Meldegesetz beschlossen, das auf der Zielgerade noch geändert wurde. Aus Opt-in für die Weitergabe von Meldedaten an Adresshändler wurde Opt-out. Statt aktiv die Einwilligung für die Weitergabe zu erteilen, hätten die Bürgerinnen und Bürger also aktiv widersprechen sollen.

Die Kritik war damals deutlich an diesem Gesetz, das CDU und FDP beschlossen haben. Thilo Weichert, damals Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, warnte vor gravierenden Konsequenzen für die betroffenen Bürger und die Kommunen mit ihren Meldebehörden, während lediglich Auskunfteien und Adresshändler von diesem neuen Gesetz profitieren würden. Der LDI NRW kritisierte, das neue Meldegesetz bedeute eine Abkehr vom Recht der informationellen Selbstbestimmung. Die damalige EU-Justizkommissarin Reding sprach – Zitat – von einem Ausverkauf des Datenschutzes.

Wir als rot-grüne Koalition im Land wie auch die rot-grünen Koalitionen in den anderen Ländern haben damals klar versprochen, wir werden unsere Möglichkeiten im Bundesrat nutzen, damit das Gesetz in der von CDU und FDP beschlossenen Fassung, in dieser den Datenschutz ausverkaufenden Fassung, nicht in Kraft tritt. Dieses Versprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir gehalten, und zwar mit dem großen Aufriss: Vermittlungsverfahren, lange Verhandlungen und großer koordinierter Einsatz für die informationelle Selbstbestimmung. An dieser Stelle möchte ich gern dem Haus einmal danken.

Was steckt im Landesrecht? – Im Wesentlichen die Übertragung des Bundesrechts. Aber wir haben auch unsere Spielräume im Sinne des Datenschutzes genutzt, wo wir landesrechtliche Spielräume haben. Ein Beispiel ist etwa die enge Fassung der Modalitäten für die Datenübermittlung bei Religionsgemeinschaften.

Der Datenschutzbeauftragte hat im Anhörungsverfahren keine Bedenken formuliert. Die Bedenken der kommunalen Spitzenverbände konnten aus meiner Sicht in der Ausschussdebatte gut aufgeklärt werden. Der vorausgefüllte Meldeschein wird Entlastungen bringen. Zugleich kann man schwerlich davon ausgehen, dass alle 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen ähnlichen Aufwand durch Datenabgleiche haben wie die ins Feld geführte Landeshauptstadt. Insofern gehen wir auch hier fair mit der kommunalen Familie um.

In diesem Sinne bitte ich Sie alle um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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