CDU und SPD scheitern an der Störerhaftung – mal wieder

freifunkgruen11222466_719947504777893_2574390862032081636_nZum wiederholten Mal kündigte die Große Koalition von CDU und SPD vor drei Wochen mit großem Brimborium an, dass man sich nun endlich auf das Ende der Störerhaftung für WLAN-Betreiber geeinigt habe. Wirklich und so richtig. Viele jubelten, aber Viele wussten auch, dass bei den netzpolitischen Projekten der GroKo erst dann Jubel ausbrechen, wenn das Gesetz fertig ist – und Letztere müssen sich jetzt bestätigt sehen.Die sogenannte Störerhaftung besagt, dass wer einen offenen WLAN-Zugang betreibt für das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer über diesen WLAN-Zugang verantwortlich ist. Im Falle von Rechtsverletzungen durch die Nutzerinnen und Nutzer können die Betreiberinnen und Betreiber zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Anbieter*innen von offenem WLAN tragen also das Risiko, für rechtwidriges Handeln der Nutzerinnen und Nutzer abgemahnt zu werden. Damit können Kosten entstehen. Dieses Konstrukt ist einzigartig und ein gigantischer Hemmschuh für den Ausbau freier WLANs in Deutschland und somit für die digitale Teilhabe. Die jetzt im Bundestag beschlossene Änderung des Telemediengesetzes ist leider nicht das rechtssichere Ende der Störerhaftung, sondern maximal ein kleiner Trippelschritt auf dem Weg dorthin.Denn Rechtssicherheit fehlt eben weiterhin. Denn in der beschlossenen Änderung des Telemediengesetzes wird zwar das sogenannte „Providerprivileg“ auch auf WLAN-Anbieter*innen ausgeweitet, wodurch diese von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter befreit werden, so wie große Telekommunikationsanbieter es heute schon sind. Es gibt aber keine Freistellung von Unterlassungsansprüchen – die allerdings Grundlage für das Geschäft der Abmahnindustrie sind. Wie von verschiedenen Fachleuten (z.B. hier von Fachanwalt Thomas Stadler) dargelegt, hilft bei dieser unklaren Formulierung letztlich auch ein Zusatz in der Gesetzesbegründung nicht.Unser Vorschlag sah immer die vollständige Haftungsfreistellung für Privatanbieter*innen vor, also auch von abmahnfähigen Unterlassungsansprüchen. Dieses Ziel hat die Bundesregierung krachend verfehlt.

Dass die Große Koalition bei einer relativ kleinen Frage wie der Abschaffung der Störerhaftung nach bald drei Jahren nicht in der Lage ist, eine rechtssichere Lösung herbeizuführen, illustriert das netzpolitische Totalversagen der Bundesregierung. Damit gewinnt man keine digitale Zukunft, sondern allenfalls den offiziellen Weltrekord im Verschnarchen des digitalen Wandels.

Wir GRÜNE haben seit Jahren auf die vollständige Abschaffung der Störerhaftung hingewirkt. Das Land NRW hat deshalb diverse Initiativen im Bundesrat unternommen. Außerdem stehen wir seit Jahren an der Seite der Freifunk-Bewegung. Mit dem Antrag „Freifunk in Nordrhein-Westfalen: Bürgernetze ausbauen und weiter stärken“ haben wir im vergangenen Jahr auch konkrete Beiträge zur Förderung des Freifunks vorgelegt. Außerdem fördert das Land seit diesem Jahr laufende Projekte zur Förderung der Medienkompetenz jährlich mit 100.000 Euro und zusätzlich den Aufbau von Freifunk-Infrastrukturen mit einer Million Euro bis 2018.

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