Ständig werden unsere Daten gespeichert und verarbeitet. Dies gilt ganz besonders für unser digitales Leben, wenn Unternehmen wie Facebook, Amazon und Co. Daten im Internet sammeln, sondern auch im realen Leben. Zum Beispiel speichern auch die SCHUFA, PAYBACK oder staatliche Behörden Daten von Dir.
Aber wie kannst Du selber herausfinden wer was von Deinen Daten gespeichert hat?
Auf Grundlage von §34 Bundesdatenschutzgesetz hast Du ein Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten von Dir (in der Regel einmal pro Jahr). In Deutschland ist die sogenannte Informationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht. Informationelle Selbstbestimmung heißt, dass jeder Mensch selbst entscheiden können muss, ob sie oder er Daten zur Verfügung stellt. Das Recht auf Selbstauskunft leitet sich aus diesem Gedanken ab: Wer Kontrolle über seine Daten haben soll, muss auch wissen, wer die Daten gespeichert hat.
Du bekommst bei einer Auskunft Informationen zu
- den zu Dir gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
- den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Deine Daten weitergegeben werden, und
- den Zweck der Speicherung.
Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, kannst Du vorgeschriebene Formulare nutzen, die Du unter anderen bei der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit finden kannst. Hier trägst Du dann einfach Deine Daten ein und schickst den Brief an die Stelle oder Behörde, von der Du eine Auskunft über Deine Daten haben möchtest. So hast Du beispielsweise die Möglichkeit Auskunft von der SCHUFA, der Rentenversicherung, der Krankenkasse, des Arztes, des Krankenhauses, des Telekommunikationsanbieters, der Polizei und vielen weiteren Stellen zu bekommen.
Und noch eine wichtige Info: Die Auskunft erfolgt für Dich immer kostenlos.
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