EuGH-Urteil zur Störerhaftung mit Licht, Schatten und Hintertüren

Auf den ersten Blick lasen sich die Überschriften zum gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs gut: Der EuGH habe klargestellt, dass WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverstöße haften, die über ihr Netzwerk abgewickelt wurden. Aber es gibt neben diesem Licht noch einen zweiten Teil, der Schatten auf die eigentlich dringend gebotene Klarstellung wirft.

Der EuGH ermächtigt nämlich den nationalen Gesetzgeber, Anordnungen für eine Passwortsicherung des WLANS zu erlassen. Und noch schlimmer: WLAN-Betreiber sollen verpflichtet werden können, vor Herausgabe des Passworts einen Identitätsnachweis zu verlangen. Letzteres ist für die Praxis völlig untauglich. Denn wenn wir flächendeckenden WLAN-Ausbau wollen, muss man sich auch mobil schnell und unkompliziert einwählen können – das geht nur ohne „WLAN-Perso“.

Gut ist, dass es durch das Urteil nun europaweit keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen WLAN-Betreiber wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße mehr geben darf. Auch die Anwaltskosten für Abmahnungen müssen künftig nicht mehr die WLAN-Betreiber zahlen. So wichtig für uns der Schutz und die gerechte Entlohnung von Urheberinnen und Urhebern ist, so deutlich kämpfen wir GRÜNE auch seit Jahren für eine Haftungsfreistellung der WLAN-Betreiber.

Leider haben sich die deutschen Bundesregierungen in den letzten Jahren in der Frage der sogenannten Störerhaftung alles andere als mit Ruhm bekleckert. Die Rechtsunsicherheit war immer da und ist durch die letzte Novelle von CDU und SPD sogar noch verschärft worden.

Das ist schlecht für den WLAN- Ausbau und die Sicherung der digitalen Teilhabe in Deutschland.

Unser Konzept: Störerhaftung rechtssicher klären – Freifunk fördern

Das Land NRW hat sich in dieser Frage immer klar positioniert und die Landesregierung hat diese Position stets kraftvoll in Berlin vorgebracht und Erfolge erzielt. Genauso, wie wir beim WLAN-Ausbau insgesamt erfolgreich waren, sind wir es auch in der Unterstützung für den Freifunk. Seit Jahren – viel länger schon als andere Länder – stehen wir an der Seite der engagierten Freifunkerinnen und Freifunker.

Wir fördern Freifunk im Rahmen der Medienkompetenzförderung mit 100.000 Euro jährlich, sowie den Aufbau von Infrastrukturen bis 2018 mit einer Million Euro. Außerdem macht das Land seine Liegenschaften für Freifunk-Router zugänglich. Die ersten 100 Standorte sind bereits bekanntgegeben.

Wir wollen jetzt einen weiteren Schritt gehen und uns für die Gemeinnützigkeit von Freifunk einsetzen. Denn das Engagement für digitale Teilhabe wird in der Regel durch Vereine vor Ort getragen. Gerade für Freifunk-Vereine stellt sich oft die Herausforderung, von den Finanzbehörden in ihrer Gemeinnützigkeit anerkannt zu werden. Nach derzeitiger Rechtslage können Freifunk-Vereine nicht generell als gemeinnützig eingeordnet werden und zum Beispiel keine Spendenquittungen ausstellen.

Es macht Sinn, das zu ändern. Denn Freifunk bietet einen Mehrwert für alle. Auch wenn ich weiß, dass Freifunk mehr ist als kostenloses Internet, so sorgt er doch auch für digitale Teilhabe gerade derjenigen, die sich Zugang zum Netz nicht leisten können. Ich denke da ganz besonders an die vielen Initiativen, die im vergangenen Jahr in einer durchaus angespannten Situation die Internetversorgung in den Geflüchteten-Einrichtungen gewährleistet haben. Sie haben eine große und wichtige Arbeit geleistet und ich bin dafür sehr dankbar.

Das ist nur ein Beispiel, das zeigt: Digitale Teilhabe ist heute eine zentrale Gerechtigkeitsfrage. Und diejenigen, die bei ihrer Verwirklichung mitwirken, haben unsere Unterstützung verdient.

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