Plenarrede zur Informationsfreiheit

Plenarrede zum Antrag der Piratenfraktion „Informationsfreiheit schützen – Transparenz und einfachen Zugang zu staatlichen Informationen sicherstellen“ am 10.11.2016

Matthi Bolte (GRÜNE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Euphorie für FragDenStaat teilen wir als Grüne durchaus. Aber ansonsten kann ich mich den Bemerkungen sowohl meiner Vorrednerin als auch meines Vorvorredners in weiten Teilen anschließen. Wie man aus dem Beratungsprozess in diesem Hause mitnehmen kann, sind wir uns fraktionsübergreifend einig, dass das Projekt FragDenStaat ein gutes Projekt ist und weder hier im Haus noch durch die Landesregierung infrage gestellt wird. Es ist eine sinnvolle Ergänzung zu dem Informationsangebot, das es an anderer Stelle im Rahmen der Informationsfreiheit gibt. Das ist völlig klar und wird von niemandem bestritten.

Es gibt insbesondere auf den Seiten der LDI ein breites Informationsangebot – das ist ja auch Gegenstand des Änderungsantrags – über das Recht der Informationsfreiheit. Es gibt auch zivilgesellschaftliche Initiativen wie eben FragDenStaat, die ebenfalls über dieses Recht informieren. FragDenStaat unterstützt das sehr aktiv. Dieses Engagement finden wir sehr gut und begrüßen es. Ich fand das Gespräch, das wir mit dem Vertreter von FragDenStaat und der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Ausschuss führen konnten, sehr interessant.

Gerade hat Frau Korte eine richtige rechtliche Einordnung vorgenommen: Die Einlassungen der Landesregierung zum Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2015 stehen in keiner Weise gegen das Projekt FragDenStaat. Auch das Informationsfreiheitsgesetz schließt an keiner Stelle aus, dass es Anfragen über FragDenStaat geben kann. Insofern ist die rechtliche Einordnung an dieser Stelle klar.

Es ist ein Erfolg unserer Beratungen, dass der Beschäftigtendatenschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung an dieser Stelle noch einmal klarer geregelt wird. Das begrüße ich sehr. Das Ganze war bei FragDenStaat aber auch vorher schon ein Thema. Diese Fragestellung ist nicht vom Himmel gefallen ist, sondern – das hat der Vertreter von FragDenStaat im Ausschuss sehr gut dargelegt – das spielt schon seit geraumer Zeit bei diesem Projekt eine Rolle und ist ein wichtiger Faktor, mit dem private Daten geschützt und öffentliche Daten genutzt werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sagte es vorhin schon einmal: Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich über das Recht auf Informationsfreiheit zu informieren. Das unterstützen wir von der Landesebene an den Stellen, wo es sinnvoll ist. Das IFG ist für die Bürgerinnen und Bürger im Vergleich eines der am ehesten lesbaren und am bürgerfreundlichsten ausgestalteten Gesetze aus dem Bestand des Landesrechts. Daraus können Betroffene ihre Rechte sehr gut ableiten. Das finde ich an dieser Stelle auch eine Bemerkung wert.

Nichtsdestotrotz gibt es ein ganzes Portfolio von Gründen, die nicht unbedingt dafür sprechen, dass es diesen Antrag, wie er heute vorliegt, noch braucht. Retrospektiv kann man aber durchaus sagen: Wir hatten dazu einen sehr guten, sehr interessanten und an manchen Stellen mit Sicherheit auch Neues bringenden Beratungsprozess. Das würde ich ohne Weiteres zugestehen. Mit dieser zustimmenden Botschaft an das Projekt FragDenStaat und dieser Begründung können wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

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