Ob bei Facebook oder bei Zalando: Bei der Nutzung von Internetangeboten entstehen zahlreiche Daten, die oft auch direkt personengebunden sind. Manche dieser Daten geben wir selbst an, viele aber auch nicht. Sie entstehen bei der Beobachtung des Nutzungsverhaltens oder bei der Verbindung von Daten untereinander.
Stellen, die personenbezogene Daten verwalten, unterliegen einer Auskunftspflicht
Zu einem wirksamen Datenschutz gehört also auch das Wissen darüber, was andere über einen wissen. Nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz unterliegen Unternehmen einer Auskunftspflicht. Nach dem Gesetz kann jede Person gegenüber den entsprechenden Stellen eine Auskunft darüber verlangen, was über die Person bekannt ist und wie diese Daten entstanden sind.
Um diese Auskunft zu erhalten reicht eine Anschrift mit Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetzes und den entsprechenden Paragrafen. Viele Stellen sind dabei verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Auch dieser kann bezüglich der Auskunftspflicht angesprochen werden.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Unternehmen solche Anfragen gerne ignorieren. Sollte nach mehreren Wochen keine Antwort vorliegen, empfiehlt sich der Gang zum jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten mit dem Verweis auf das vorhergegangene Schreiben. Die Landesdatenschutzbeauftragten stellen dann den Kontakt mit der betroffenen Stelle her und mahnen zur Einhaltung der Auskunftspflicht. Oft reicht es dann aus, damit die jeweilige Auskunft erteilt wird.
Facebook hat Auskunftspflicht automatisiert
Größere Angebote, wie Facebook, haben ihre Bearbeitung zur Auskunftspflicht automatisiert. Allerdings ist die Option zur Erstellung der Auskunft in Facebook schwer zu finden. Unter den allgemeinen Kontoeinstellungen (zu finden mit einem Klick auf den Pfeil oben rechts, Einstellungen) befindet sich nach allen Einstellungen der Hinweis „Lade eine Kopie deiner Facebook-Daten herunter“. Dort kann ein Archiv deiner Facebook-Daten heruntergeladen werden.
Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Daten oft unvollständig sind. Deswegen empfiehlt sich auch ein Vorgehen nach dem Datenschutzgesetz, wie oben beschrieben. Dadurch ist Facebook rechtlich verpflichtet, eine vollständige Auskunft zu erstellen.
Auch Google hat Auskunftspflicht automatisiert
Genau wie bei Facebook, können auch die Daten bei Google in einem Archiv heruntergeladen werden. Diese Option steht aber nur denjenigen zur Verfügung, die über ein Google-Konto verfügen. Um ein Archiv zu erstellen, klicke oben rechts auf dein Profilbild und dann auf „Mein Konto“. In der mittleren Spalte „Persönliche Daten & Privatsphäre“ geht es mit einem Klick auf „Ihre Daten gehören Ihnen“ weiter. Es öffnet sich eine neue Seite, in der die Option „Archiv erstellen“ geboten wird. Meist dauert es eine Weile, bis das Archiv fertig gestellt wird. Über dessen Zustand wirst du dann via Mail informiert.
Die Auskünfte von Google und Facebook sind recht ausführlich. Sie zeigen einem genau, welche Daten erfasst worden sind. Das hilft dabei genauer zu verstehen, wann wie welche Daten preisgeben. Diese Erkenntnis ist wichtig für uns selbst, um unser Verhalten im Sinne des Datenschutzes anzupassen.
Wenn Du mehr wissen willst, findest Du bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit noch weitere Infos und Muster-Formulare.
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