Inzwischen liegt die Antwort auf meine kleine Anfrage zur Gesichtserkennung bei Real vor. Die Schwarz-Gelbe Landesregierung bezieht nicht eindeutig Position zum konkreten Fall und verweist auf die Datenschutzbeauftragte (LDI). Ohne Zweifel ist es Aufgabe der LDI als Datenschutzaufsicht tätig zu werden, wenn Verstöße gegen den Datenschutz vorliegen, und darin ist sie aus guten Gründen von der Landesregierung unabhängig. Nichtsdestotrotz könnte die Regierung ja eine Meinung oder auch eine rechtliche Haltung haben, ohne die Unabhängigkeit des Datenschutzes einzuschränken. Hat sie aber nicht.
Und es geht noch weiter: Gefragt nach Handlungsnotwendigkeiten bei der rechtlichen Regelung der „intelligenten“ Videoüberwachung verweist der Innenminister auf den gerade geänderten §6b BDSG und erkennt „keinen Handlungsbedarf“. Hier zeigt sich, wes Geistes Kind die Landesregierung ist, denn die zitierte Änderung trifft erstens keine konkreten Maßnahmen zur „intelligenten“ Videoüberwachung, zweitens – und das ist deutlich schlimmer – schützt sie nicht die Privatsphäre der Betroffenen, sondern weitet Videoüberwachung im Gegenteil deutlich aus.
Die vollständige Antwort meine Anfrage gibt es hier.
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