NRW will BKA-Staatstrojaner nutzen

Die Landesregierung hat meine Kleine Anfrage „Welcher Staatstrojaner soll in NRW zum Einsatz kommen?“ beantwortet. Die Antwort könnt Ihr hier abrufen.

Mein Kommentar:

„Der Staat soll zum Hacker werden, aber er kann nicht hacken. Die Landesregierung muss zugeben, dass die technischen Voraussetzungen für die Massenüberwachung, wie sie die große Koalition mit dem Staatstrojaner geplant hatte, überhaupt nicht vorliegen. Die Software des BKA (Remote Communication Interception Software) kann in Version 1.0 nur Skype-Kommunikation auf Windows-Computern überwachen. An einer Software, die auch die heute gängigen Kommunikationswege überwachen kann, programmiert das BKA seit Jahren erfolglos herum.

 

Es ist ein Treppenwitz, dass die Große Koalition kurz vor Toresschluss noch eine immense Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden durchs Parlament peitscht, ohne dass es auf absehbare Zeit die technischen Mittel gäbe, diese auch verfassungskonform anzuwenden. Die Konsequenz kann nur lauten, den Staatstrojaner wieder abzuschaffen. Er ist als Masseninstrument unverhältnismäßig und steht auf verfassungsrechtlich wackeligen Füßen.“

Mit der am 29. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderung der Strafprozessordnung wurden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden für den Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung deutlich ausgeweitet. Die Online-Durchsuchung ist nach der Gesetzesänderung bei der Verfolgung von 27 Straftatbeständen, die Quellen-TKÜ sogar bei der Verfolgung von 38 Straftatbeständen möglich. Verschiedene Medienveröffentlichungen – insbesondere durch das Portal netzpolitik.org – weisen jedoch darauf hin, dass nach wie vor keine allgemein einsatzfähige und den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Software hierfür vorliegt (siehe u.a. netzpolitik.org).

Seit 2012 wurde seitens des BKA an der Entwicklung einer eigenen Schadsoftware gearbeitet, die den Namen „Remote Communication Interception Software“ (RCIS) trägt. Die Version 1.0 vom Februar 2016 war jedoch lediglich in der Lage, Skype-Gespräche auf Windows-Computern zu überwachen. Gemäß der zitierten Berichterstattung soll bereits im Laufe des Jahres 2017 eine RCIS-Version 2.0 fertiggestellt werden, die größere Einsatzmöglichkeiten gegen weitere Anwendungen (etwa Messengerdienste) und weiteren Systemen ermöglichen soll. Zugleich wird auf Bundesebene der kommerzielle Trojaner „FinSpy“ der Firma FinFisher vorgehalten, wobei die Zweifel an der rechtmäßigen Einsatzmöglichkeit so groß sind, dass die Software auch fünf Jahre nach ihrer Anschaffung noch nicht eingesetzt wurde.

Die Landesregierung hat nun erklärt, dass sie den FinSpy-Trojaner nicht einsetzen wird. Das ist immerhin ein kleiner Lichtblick am ansonsten dunklen Bürgerrechte-Himmel, denn dieser Trojaner kann immer noch mehr als er gesetzlich können dürfte. Der Bund schraubt inzwischen seit mehr als fünf Jahren dieser Software herum, um sie endlich verfassungsfest zu bekommen. Bisher ohne Erfolg, weshalb es folgerichtig ist, diesen Trojaner nicht einzusetzen. Stattdessen soll eine „Wundersoftware“ vom BKA (namens RCIS) eingesetzt werden, die in Version 1.0 seit einiger Zeit vorliegt, aber zu wenig kann, nämlich nur Skype auf Windows-Computern überwachen. Sie kann weder Smartphones und Apple-Geräte überwachen, noch kann sie Dienste wie WhatsApp und natürlich erst recht nicht höher verschlüsselte Messenger überwachen. Deshalb baut das BKA an einer Version 2.0, die es im Moment aber noch nicht gibt.

Der Staatstrojaner ist insofern einerseits ein massiver Angriff auf unsere Grundrechte. Er bringt zugleich aber nicht viel mehr als symbolpolitische Scheinsicherheit. Selbst wenn eines Tages eine verfassungsrechtlich haltbare Software vorliegen sollte, würde sie nicht für mehr Sicherheit sorgen, sondern den Daten-Heuhaufen, in dem die sprichwörtliche Nadel gesucht wird, nur vergrößern. Eine unverhältnismäßige Regelung, die auf wackeligem Eis steht und heute technisch nicht umgesetzt werden kann – die sollte schnellstmöglich wieder abgeschafft werden!

 

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