Datenschutz muss auch für Amazon-Mitarbeiter*innen gelten!

Der NDR berichtete im Dezember über mutmaßliche Verstöße gegen Datenschutzrechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem Logistikzentrum im niedersächsischen Winsen an der Luhe. Laut den Rechercheergebnissen findet dort eine vollständige Überwachung nicht nur der Warenflüsse statt, sondern auch eine nahezu vollständige Kontrolle der Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierbei komme neben einer Tätigkeitskontrolle durch das Warenwirtschaftssystem insbesondere auch eine umfangreiche Videoüberwachung zum Einsatz. Die Autoren des Berichts berichten: „Ich entdecke Dutzende Kameras – in den Gängen, im Arbeitsbereich. Sogar in den Spindräumen für die Arbeiter hängen Kameras.“

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlten sich, so der Bericht, umfassend überwacht. Vor diesem Hintergrund wird die Verhältnismäßigkeit der Überwachung in Frage gestellt. Dadurch würden die Arbeitnehmer*innen zum Objekt, das nicht mehr wisse, wann welche Daten gesammelt und gespeichert würden. Dies führe, so der zitierte Arbeitsjurist, „zu einem Anpassungsdruck – psychischem Anpassungsdruck – und dieser ist rechtlich nicht zulässig“.

Die Niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte hat aufgrund der NDR-Recherchen ein Prüfverfahren eingeleitet, um einen möglichen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu ermitteln.

In Nordrhein-Westfalen unterhält Amazon Logistikzentren in Rheinberg, Dortmund und Werne. In der vergangenen Woche gab der Konzern bekannt, dass er ein viertes Zentrum in Mönchengladbach bauen wolle.

Inzwischen liegt die Antwort auf meine Kleine Anfrage vor. Mein Kommentar:

„Die Vorwürfe gegen Amazon in Niedersachsen sind erheblich. Es ist gut, dass die Landesdatenschutzbeauftragte auch hier in NRW eine Prüfung aufgenommen hat. Selbst wenn die Zustände in den bisherigen Amazon-Logistikzentren noch mit geltendem Datenschutzrecht vereinbar sind, besteht die Gefahr, dass Amazon in dem geplanten neuen Logistikzentrum sich nicht am geltenden Recht, sondern an seinem neueren Logistikzentrum in Niedersachsen orientiert. Dem muss die Datenschutzaufsicht und, wenn sie ihren Anspruch „soziales Gewissen der Bundesrepublik“ zu sein ernst nimmt auch die Landesregierung entgegenwirken. Denn Freiheitsrechte der Beschäftigen müssen schwerer wiegen als der Profit eines globalen Konzerns.“

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