On the Edge again? Mobilfunkpakt der Landesregierung ist eine Mogelpackung

Minister Pinkwart präsentiert mit viel Brimborium vermeintliche Erfolge, die aber zulasten der Verbraucher gehen werden.

Die Mobilfunkbetreiber haben sich bereits 2015 verpflichtet, bis 2020 in jedem Bundesland mindestens 97 Prozent der Fläche mit LTE zu versorgen. Nun trotzt Minister Pinkwart den Betreibern eine minimale Verbesserung auf freiwilliger Basis ab und verkauft das dreist als großen Erfolg. Dabei hätten die Netzbetreiber die meisten der vorgesehenen neuen Anlagen wahrscheinlich ohnehin aufbauen müssen, um auf die 98% (bundesweit) und 97% (in NRW) zu kommen.

Die FDP betreibt weiter eine Politik, die Konzerne stärkt und Verbraucher schwächt. Pinkwart will sich gegen das nationale Roaming einsetzen. Beim nationalen Roaming würden sich Mobilfunkgeräte in das beste verfügbare Netz einwählen, z.B. würden O2-Nutzer sich an Orten mit schlechterem Ausbau bei ihrem Anbieter ins Telekom-Netz einwählen und O2 müsste entsprechende Gebühren entrichten. Was in Europa Gang und Gäbe ist, kann in Deutschland nicht falsch sein.

Bisher sind Mobilfunkanbieter verpflichtet, Diensteanbietern (z.B. Aldi Talk) diskriminierungsfrei Zugang zu ihren Mobilfunknetzen zu gewährleisten. Diese Verpflichtung gilt bis Ende 2020 und soll nach dem Willen der Landesregierung nun fallen. Auch dies wird sich nachteilig auf Anbietervielfalt und Wettbewerb auswirken. Leidtragende sind auch hier die Verbraucher.

Die letzten Jahre haben gezeigt: Freiwillige Selbstverpflichtungen der Anbieter allein bringen uns beim Ausbau der digitalen Infrastruktur nicht voran. Wenn Pinkwart immer noch glaubt, dass der Telekommunikationsmarkt ohne klare Regulierung im Sinne der Verbraucher funktioniert, sitzt er einer veralteten Ideologie auf. Bei der Privat-vor-Staat-FDP ist das aber wenig überraschend.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel