Studierendengängelungs- Gesetz: Ein Angriff auf Freiheit, Mitbestimmung und gute Beschäftigungsbedingungen

Zum heute von Ministerin Pfeiffer-Poensgen vorgestellten Entwurf zur Reform des Hochschulgesetzes erklärt Matthi Bolte-Richter, wissenschaftspolitscher Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Wir wollen, dass Studierende ihr Studium selbstbestimmt gestalten können. Mit neuen Anwesenheitspflichten und verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen, die im Entwurf des neuen Hochschulgesetzes vorgesehen sind, nimmt die Landesregierung den Studierenden diese Freiheit. Zudem schwächt Schwarz-Gelb die Demokratie an den Hochschulen – Mitbestimmung für Studierende und Beschäftigte wird massiv eingeschränkt.

Wir GRÜNE wollen kritisches und kreatives Denken an den Hochschulen stärken. Studierende sollen Querdenker sein statt Credit-Point-Produzenten. Wir wollen ein Recht der Studierenden auf gute Lehre statt Anwesenheitszwang. Schon heute müssen knapp 70 Prozent der Studierenden neben dem Studium arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren. Mit der Anwesenheitspflicht wird diesen Studierenden ein Studium erschwert, im schlimmsten Fall nehmen sie aufgrund der finanziellen Belastung ein Studium erst gar nicht auf.

Wir lehnen die Möglichkeit, Studierenden verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen aufzuerlegen, entschieden ab. Schwarz-Gelb macht aus der Verpflichtung der Hochschulen, gute Lernbedingungen anzubieten, eine Verpflichtung für Studierende, Lernleistungen abzuliefern.

Wir brauchen gerade jetzt demokratische Hochschulen, an denen es mehr Mitbestimmung für Studierende und Beschäftigte gibt. CDU und FDP wollen aber das Rad zurückdrehen und die Macht der Rektorate und Professor*innen über die Maße stärken. 

Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Wir wollen Lehrende ohne Kettenbefristungen und eine bessere Vertretung für studentische Hilfskräfte.“

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