Immer mehr Unternehmen produzieren sogenannte „Fitness-Armbänder“. Sie geben dem Nutzenden hilfreiche Informationen über die eigene sportliche Aktivität und geben sogar Ratschläge für die eigene Fitness. Inzwischen entwickelt sich ein großer Trend um die Fitness-Armbänder. Immer mehr Menschen nutzen sie und auch immer mehr Unternehmen erkennen das Potenzial in den Armbändern.
Dabei sind sie datenschutzrechtlich absolut bedenklich. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, sowie einzelne Landesdatenschutzbehörden, darunter auf NRW, kritisieren die Hersteller von Fitness-Armbändern und Fitness-Trackern. Sie bezeichnen die Produkte als intransparent, entmündigend und rechtswidrig.
Wie getrackt wird und was mit den Daten passiert
Um die Nutzenden bei der eigenen Fitness zu helfen, werden massenhaft Daten über deren Aktivitäten gesammelt und gespeichert. Oft bleiben die Daten nicht beim Nutzenden und dessen Gerät, sondern werden sogar vollkommen unverschlüsselt zu einer Cloud übertragen und dort gespeichert.
Diese Daten könnten bei einer Therapie wichtig sein. Sonst aber werden sie nahezu anlasslos erfasst, gespeichert und übertragen. Dabei unterliegen die Armbänder kaum einer gesetzlichen Regelung. Während für Versicherungen und Ärzte eine Schweigepflicht bei der Aufnahme von Gesundheitsdaten gilt, sind Fitness-Armbänder davon nicht betroffen.
In vielen Fällen lassen sich die aufgezeichneten Daten nicht einmal löschen. Sie verbleiben im System des jeweiligen Anbieters, ohne das der*die Nutzer*in eine Kontrolle über diese Daten erhält. Die Unternehmen nutzen diese Daten vor allem zu Forschungszwecken, aber auch für zielgerichtete Werbung.
Auch die Nutzungsbedingungen weisen große Schwächen auf. So bewerten die Datenschutzbehörden die Bedingungen als zu lang, zu pauschal oder zu schwer verständlich. Oft sind sie auch nicht in deutscher Sprache verfügbar. Auch gängige Prinzipien wie Privacy-By-Default oder Datensparsamkeit werden von den Fitness-Trackern nicht beachtet.
Auch Versicherungen kommen auf den Geschmack
Auch Versicherungen erkennen langsam das Potenzial der Fitness-Armbänder. Aus den generierten Daten lässt sich auch ein Risiko erkennen, welches den Versicherungen ermöglicht Versicherungsbeiträge dem Risiko entsprechend anzupassen. Das wäre das Ende der Solidargemeinschaft.
Im Sinne des Datenschutzes empfiehlt es sich also, die eigene sportliche Aktivität nicht auch in Daten umzusetzen und mehr auf sich selbst, auf Freunde oder einem Arzt zu hören, als das was einem eine App sagt. Auch zum Schutz der eigenen Privatsphäre.
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