Seit mehreren Monaten arbeitet die Regierung mit dem Wort „Datensouveränität“. Schon bei einer Konferenz November 2016 in Saarbrücken sagte die Kanzlerin Merkel ganz offen, sie solle jetzt von Datensouveränität sprechen, statt von Datenschutz.
Die Bundesregierung bezeichnet den Datenschutz als veraltet und möchten ihn reformieren. Die aktuellen Initiativen um die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zeigen jedoch, dass der Datenschutz massiv ausgehöhlt werden soll. Der Datenschutz soll abgeschafft werden, an dessen Stelle tritt nun die Datensouveränität.
Sucht man nach einer Definition für „Datensouveränität“, findet man keine wissenschaftliche oder allgemeine Begriffserklärung. Das passt in die Strategie: Wird mit einem Begriff wenig oder kaum etwas verbunden, ist man in der eigenen Politik flexibel.
Ein Element findet sich aber dennoch in allen Erklär-Versuchen zur Datensouveränität. Es soll vor allem darum gehen, dass Benutzer*innen weiterhin die Kontrolle über ihre Daten behalten. Doch der Schutzaspekt geht dabei verloren. Der Grundsatz der Datensparsamkeit und der Zweckbindung wird immer wieder in Frage gestellt. Unternehmen sollen also ohne Einschränkungen Daten erheben und nutzen dürfen.
Doch in wie weit ist eine Kontrolle, eine Souveränität für die eigenen Daten überhaupt noch möglich, wenn täglich eine enorme Datenmenge entsteht?
Die Nutzung des Begriffes „Datensouveränität“ zeigt deutlich den Weg der Bundesregierung. Es macht den Versuch deutlich, den Datenschutz weiter einzuschränken und die informationelle Selbstbestimmung neu zu definieren. Nur starke GRÜNE können dem Einhalt bieten.
Wir befinden uns an einem Wendepunkt, in der Big Data eine immer größere Rolle spielt. Wenn wir jetzt unsere Grundrechte aufgeben, schlagen wir einen schwer wieder umzukehrenden Weg ein, der unsere Freiheit und Selbstbestimmung verändern und möglicherweise aus einschränken wird. Wir brauchen einen starken Datenschutz, um die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte eines jeden zu wahren.
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