Zum Urteil des Landgerichts Köln, das für Flatrate-Verträge eine Drosselung nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens untersagt, erklärt Matthi Bolte, netzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:
„Das heutige Urteil ist ein Meilenstein für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz. Wir Grüne sagen schon seit Jahren: Wo Flatrate draufsteht, muss Flatrate drin sein. Deshalb lehnen wir sowohl die Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächlichen Konditionen ihres Internetvertrags ab, als auch die durch die Tarifstrukturreform der Telekom beabsichtigte Bevorzugung eigener Dienste.
Das Urteil ist immens wichtig für die langfristige Absicherung der Netzneutralität, also der gleichberechtigten Übertragung von Datenpaketen im Internet. Unser Ziel ist und bleibt ein freies und offenes Internet ohne Barrieren. Die Tarifreform der Telekom hin zu einem Zwei-Klassen-Internet steht für das genaue Gegenteil. Daher werden wir im Parlament auch weiter für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität streiten.“
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Nutzt die Corona-Warn-App – So löscht ihr die Luca-App richtig!
Wir sind weiterhin in einer kritischen Situation der Corona-Pandemie. Auch ein „milderer“ Verlauf wie bei der Omikron-Variante ist nicht harmlos. Es bleibt daher wichtig, dass Kontakte von Infizierten schnell und…
Weiterlesen »
Pressemitteilung: Einfluss Chinas an Hochschulen ist nicht akzeptabel
Zu den Presseberichten, dass China Lesungen aus einer Biografie über Xi Jinping an Universitäten unter anderem in Nordrhein-Westfalen verhindert haben soll, erklären Berivan Aymaz, Sprecherin für Internationales, und Matthi Bolte-Richter, Sprecher für…
Weiterlesen »
Wer braucht schon schnelles Internet?
Langsamer Ausbau des schnellen Internets Erst rund 16 Prozent der Haushalte in NRW sind mit Glasfaseranschlüssen versorgt. Für die schwarz-gelbe Landesregierung gilt als „versorgt“, dass die Kabel durch die Straße…
Weiterlesen »