Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner Sitzung am 29.9. unseren Rot-Grünen Antrag „Öffentlich-rechtliches Telemedienangebot für Beitragszahlerinnen und –zahler verbessern (Abschaffung der 7-Tage-Frist)“ beschlossen. Wir fordern in unserem Antrag die Landesregierung auf, mit den Regierungen der anderen Länder in Verhandlungen zu treten, um auf die Aufhebung der im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelten Siebentageregelung für die Bereitstellung von Inhalten im Internet (Online-Mediatheken) durch die öffentlich-rechtlichen Sender sowie die Verbesserung dieser Angebote hinzuwirken (u.a. barrierefreier Zugang, inhaltliche und technische Gestaltung für Kinder und Jugendliche, Abruf auf mobilen Endgeräten durch Entwicklung von Apps, kostenfreier Abruf der öffentlich-rechtlichen Programmangebote bei gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Beteiligung der Urheberinnen und Urheber an der Verwertung der Inhalte).
Die Abschaffung dieser Frist ist wichtig, um dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Zusammenhang mit Digitalisierung und Konvergenz den Rücken zu stärken. Was den Schutz von Urheberinnen und Urhebern sowie von Produzentinnen und Produzenten angehe, enthält der Antrag ein
ganz klares Bekenntnis, diesen hochhalten zu wollen. Eine Stärkung der digitalen Angebote führt nicht zu einer Schwächung der Kreativen. Inzwischen hätten alle eingesehen, dass der Weg in die Zukunft digital, und zwar im Sinne eines fairen Interessenausgleichs, gestaltet werden muss.
Das Protokoll der Sachverständigenanhörung im Ausschuss findet Ihr hier, die Stellungnahmen hier.
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